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Es ist zu erwarten, daſs dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.
Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muſs, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rath, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt aufserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr haäusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Controlle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und auf- opferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesammtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Uberzeugung, daſs es sich um die sittliche Gesundheit der heran- wachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen.
Noch ungleich gröſser ist der moralische Einfluſs, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschlieſsen, ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mit- theilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mäſsigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, dafſs das Leben der Schüler aufserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann“.
Hoffentlich wird der gesunde Sinn unserer Schüler, das freundschaftliche, auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis, das von alters her an unserer Anstalt zwischen Lehrern und Schülern besteht, und die wirksame Hülfe und Unterstützung der Eltern und der städtischen Behörden uns wie bisher, so auch künftig vor derartigen Verirrungen bewahren, die zu so scharfer Ahndung Anlaſs geben müſsten.
Zu den bevorstehéenden Prüfungen und der Progressions-— feierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hochgeschäâtzten Eltern unserer Schüler ergebenst einzuladen.
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