— 7—
Im Jahre 1806 bildete ſich„die neue jüdiſche Geſellſchaft zu Frankfurt a. M.“ ¹) Am 6. Sep⸗ tember 1806 hatte bekanntlich der Fürſt Primas Carl von Dalberg die Stadt und das Gebiet von Frankfurt mit allen Souveränitätsrechten in Beſitz genommen. Der neue Herrſcher hatte ſo⸗ fort die Lage der Juden verbeſſert, er zeigte ſich wohlwollend und geneigt, ihnen endlich Menſchen⸗ rechte einzuräumen ²), und nun wollte jene neue jüdiſche Geſellſchaft durch die Verbreitung von Bildung unter ihren Glaubensgenoſſen, ſie„für dieſe Wohlthat deſto empfänglicher machen und das wahre Wohl derſelben ſo viel als möglich befördern.“ Schon im Jahre 1807 zählte ſie mehrere hundert Mitglieder)0... duür
Inzwiſchen hatte der bereits erwähnte Jacob Sachs den Verſuch, eine deutſche Schule zu gründen, aufgenommen; ſchon 1802 hatte er vom Senate die Erlaubniß erhalten, Unterricht zu ertheilen, ſeirdem wirkte er hier als Lehrer. 1804 gründete er eine Schule, die ſchnell empor⸗ blühte, die aber wegen des hohen Schulgeldes nur Kindern wohlhabender Eltern zugänglich war. Das Bedürfniß einer guten deutſchen Schule für arme jüdiſche Kinder war längſt vorhanden, es trat jetzt um ſo dringender hervor. Es fehlte nicht an Männern, die ein Herz für die gute Sache hatten. Ein geringfügiges Ereigniß gab ihnen eine willkommene Veranlaſſung, Hand an's Werk zu legen. 155 3 1
190]
¹) Vergleiche hierüber Sulamith. Eine Zeitſchrift zur Beförderung der Cultur zc. Deſſau, 1807, Jahrg. I, Bd. II, S. 188. Es iſt das dieſelbe Geſellſchaft, die uns in den Sitzungs⸗Protocollen der Vorſteher des Philan⸗ thropin als„die Geſellſchaft zur Stadt Ulm“ begegnet. Die jüdiſche Gemeinde in Berlin iſt damals in Allem vorangegangen. Dort ward 1792 die„Geſellſchaft der Freunde“ gegründet, die viel Gutes geſtiftet, für das Schulweſen aber, auch in neuerer Zeit, wo ein Zweigvexein derſelben die Mittel gefunden hat, für 80,000 Thlr. glänzende Geſellſchaftsräume zu ſchaffen, während die Schulräume zweier Gemeindeſchulen ſich in dem allerkläg⸗ lichſten Zuſtande befinden, gar nichts gethan hat. 4
²) Bis dahin galten die drückenden und entehrenden Beſtimmungen der Stättigkeit von 1616. Der Fürſt Primas ließ ſofort Erleichterungen eintreten(ſchon am 9. September 1806 Bekanntmachung, daß auch den Juden die Promenaden offen ſtehen!), gewährte am 30. Nov. 1807 eine neue Stättigkeits⸗ und Schutzordnung und ver⸗ ordnete am 7. Febr., dann am 28. Decbr. 1811 die Ausführung des Grundſatzes der Gleichheit der Rechte ſämmtlicher Einwohner des Groß⸗Herzogthums Frankfurt. Bender: Der frühere und jetzige Zuſtand der Israeliten zu Frankſurt a. M. Frankf. 1833 S. 48 ff. und Großherzoglich frankfurtiſches Regierungsblatt Bd. I, 609 ff.
³) Sulamith a. a. O. 188— 196. Am 25. November 1806 ſchickten ſie eine von 250 Perſonen unterzeichnete Adreſſe an das damals in Paris verſammelte Synedrium; als Vorſteher der Geſellſchaft ſind bei dieſer Gele⸗ genheit genannt: J. Stern, Dr. S. J. Oppenheim, J. Hildesheim, Daniel Elias Ullmann, An⸗ ſelm Wolf Schnapper, David Caſſel und Salomon Flaſchin.


