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dem sich die ergreifenden Abschiedsworte des Zöglings Karl Pfeifer anschlossen, bettete man den zu früh Verblichenen in die kühle Erde. Friede seiner Asche!
Am 6. April wirkten über erfolgte Genehmigung des hoh. n. ö. Landesausschusses die Zöglinge bei einem Concerte mit, dessen Erträg- nis der militärischen Kaiser-Franz-Josef-Stiftung zugeführt wurde.
Am 9. April fand die erste, am 4. Juni die zweite Censur der Zög- linge im II. Semester statt.
Am 16. April beehrte das Mitglied des hoh. n. ö. Landesausschusses Herr Professor Dr. W. Lustkandl die Anstalt mit seinem Besuche, wohnte in mehreren Klassen des Seminars sowie in der I. Klasse der Uebungsschule dem Unterrichte pei und inspicierte das Internat.
Am 18. April wurde vom hoh. n. ö. Landesausschusse einem streb- samen Externschüler der Vorbereitungsklasse ein erledigter Freiplatz im Internate verliehen.
Am 2. Mai nahmen die Gartenarbeiten der Zöglinge ihren Anfang. In der Zeit vom 3. bis einschliesslich 8. Juni unterzog der Herr k. k. Landesschulinspector Vincenz Adam die Lehranstalt einer eingehen- den Inspection.
Am 19. Juni unternahmen die Lehramtszöglinge unter Führung des Prof. K. Sehneck und in Begleitung der übrigen Mitglieder des Lehr- körpers eine Turnfahrt, deren Ziel Lilienfeld war.
Am 5., 6., 8. und 9. Juli fanden die Jahresprüfungen, am 10. Juli die Schlussconferenz statt.
II. Wichtigere Erlässe der hohen Behörden.
1. Ueber die Verwendung nicht approbierter Lehrtexte.(Erl. des h. k. k. n. ö. Landesschulrates vom 11. Juli 1877 Z. 4403.)
2. Verzeichnis der Zöglinge der Vorbereitungsklasse mit Landes-Frei-
plätzen pro 187 ⅞.(Erl. des h. n. ö. Landesausschusses vom 7. Sep- tember 1877 Z. 19322.)
3. Der Erlass Ser. Excellenz des Herrn Ministers für Cultus und Unter- richt betreffend die Kirchenmusik und den kirchlichen Chorgesang wird mitgeteilt.(Erlass des h. k. k. n. ö. Landesschulrates vom 1. August 1877 Z. 3642.)
4. Ueber die Erteilung des Unterrichtes im Freihandzeichnen an Lehrer- bildungsanstalten und die Anschaffung der bezüglichen Lehrmittel. (Erlass des h. k. k. n. ö. Landesschulrates vom 1. August 1877, Z. 3641.)
5. Nicht stipendierte Zöglinge der n. ö. Landes-Lehrer-Seminare können bei Verleihung der Staatsstipendien berücksichtigt werden.(Erl. des h. k. k. n. ö. Landesschulrates vom 28. September 1877. Z. 6612.)


