— 22—
fache partic. vriuevos nicht mehr im Gebrauch war ¹⁵); obgleich auch hierdurch die Compo- sition grammatisch keineswegs gerechtfertigt ist; so wenig wie in dem euœeυνdeto„(¶A 102. 355. F 178.), und noch weniger in eugocon, welches die neueren Herausgeber der früher üblichen und jedenfalls in dem Bildungsgesetz begründeten Schreibart euod ééor vorgezogen haben(B 849. II 288.— 157. 186. und 304.) Wenn Passow dem Compositum evorodor die Bemerkung hinzufügt:„ein Zeitwort euouoεe gibt es übrigens nicht“—(er hätte sagen sollen: kann es nicht geben: denn ein solches hätte suovoo Co lauten müssen)—, so deutet er offenbar einen Zweifel gegen die Richtigkeit der zusammengesetzten Schreibung an; scheint aber dem Participium eine bevorrechtete Hin- neigung zur Composition zuzuerkennen. Auch wir übersehen keineswegs die stark an- ziehende Kraft, welche die attributiven Participia vermöge ihrer mehr nominalen Natur auf ihre hinzutretenden Bestimmungen ausüben ¹⁶); vielmehr ist es gerade diese ihre Eigen- schaft, auf welche wir vorzugsweise, und besonders im Gegensatze zu dem prädicativen Gebrauch der Participia, aufmerksam machen wollten; aber wir glauben, dass der Unter- schied zwischen dem zusammenfassenden Vortrage, der den richtigen Sinn hervorhebt, ohne in die Sprachbildung einzugreifen,— wir verweisen in dieser Beziehung noch einmal auf das lehrreiche Beispiel E 442.— und der durch das Zusammenschreiben zu einem Worte ausgedrückten Composition, welche ihre bestimmten Gesetze befolgt, entschieden festgehalten, und daher alle jene unorganischen Zwitterformen in ihre Bestandtheile zerlegt werden müssten. Jede Abweichung von diesem Grundsatze hat, wie jede Regellosigkeit, die Folge, dass die Gränzen zwischen richtiger und unrichtiger Schreibung überall nicht mehr fest gehalten werden können ¹⁷).
¹³) Auch hier stand das componirte Verbaladjectiv euzrezog zur Seite(B 592.)
¹6) Auch in unsrer Sprache macht sich im attributiven Participium dieselbe Wirkung geltend, und hat ebenfalls ein Schwanken in der Rechtschreibung zur Folge gehabt. So finden wir in einer und derselben Scene von Goethe's Iphigenie(I 3.) die dreifache Schreibweise angewandt: 1) ohne Composition: V. 82 ein lang verschwiegenes Geheimniss. V. 188. Die lang' entbehrte Rast und V. 317. ihr lang' entbehrtes Opferz 2) mit halber Composition: V. 117. Pelops, der Gewaltig-Wollende und V. 142. Atreus und Thyest gemeinsam- herrschend; und 3) völlig zu einem Worte ge- schrieben V. 252. aus langbewährten treuen Armen. und V. 93. aus dessen alterfahrnen, vielen Sinn verknüpfenden Gesprächen, wogegen wir in der Prosa-Bearbeitung(S. 90 bei Düntzer) lesen: alt erfahrnen, viel verknüpfenden Gesprächen. Im Deutschen indess bleibt diese Verschiedenheit nur eine orthographische Frage, und berührt nicht, wie im Griechischen, ein wich- tiges Sprachgesetz.
¹1) Man wird nicht verkennen können, dass die Bemerkung von Lobeck a. a. 0. p. 564.: hac in re non plus concessum fuisse arbitror, quam ut participia quasi a verbis compositis derivata inducerent, diese Unsicherheit nicht aufhebt. Denn warum soll nun ev'οννεσεινιν und raoν³ouoPx berechtigt, und 6 νενιενυνν εαηανοοοεoc verworfen sein?— Nicht das ist es, was wir bestreiten: dass im Griechischen so gut, wie im Lateinischen und Deutschen, componirte Participia vorkommen, deren Indicativ oder Infinitiv sich nicht im Gebrauch findet; aber wir glauben auch für das Participium kein andres Bildungsgesetz statuiren zu dürfen, als dasjenige, welches für das Verbum überhaupt gültig ist.


