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Probejahres dem Gymnasium zugewiesenen Candidaten Kegel den Schülern vor. Letz- terem war in der durch die Instruction vorgeschriebenen Weise die Mitwirkung bei dem in III a. dem Oberlehrer Otto zugetheilten lateinischen Unterrichte(8 St.) für die Dauer des Sommersemesters übertragen worden.
Der Unterricht nahm am 17. April seinen Anfang.
3) Am 27. April wurden, mit Aussetzung des Nachmittagsunterrichts, von den Schülern abtheilungsweise in Begleitung der Lehrer Spaziergänge nach verschiedenen schönen Punkten der Umgegend Wiesbadens, und zwar von I, II a. und II b. nach den Fischweihern und dem Neroberge, von III a. und III b. nach Clarenthal, von IV, V. und VI. nach dem Lindenthaler Hofe unternommen.
4) Am 4. Mai begannen für die obere Abtheilung(I, II. und III a.), am 5. Mai für die untere Abtheilung(III b, IV, V. und VI) die Turnübungen.
5) Am 1. Mai wurde Candidat Bender, welcher für das neue Schuljahr das Ordi- nariat der IV. und in dieser Classe den deutschen(2 St.) und lateinischen(9 St.) Unter- richt, überdies in III b. den griechischen(6 St.) und in VI. den geschichtlichen(2 St.) und den geographischen(2 St.) Unterricht übernommen hatte, auf sein Nachsuchen aus seiner Stellung an dem Gymnasium entlassen, und bereits am 5. Mai begann der von dem Königlichen Provinzial-Schulcollegium mit der Versehung der an der Anstalt erledig- ten Lehrerstelle beauftragte Candidat des höheren Schulamts Otto Weinmann aus Kreuznach seine Wirksamkeit an dem Gymnasium, indem er mit dem Ordinariate der IV. die sämmtlichen von dem Candidaten Bender seither ertheilten Lehrstunden übernahm.
6) Die Pfingstferien dauerten vom 15. bis zum 24. Mai.
7) Am 31. Mai trat der schon seit längerer Zeit von körperlichen Leiden heimge- suchte Conrector Bogler den ihm zum Gebrauche einer Kaltwasserkur ertheilten sechs- wöchigen Urlaub an, welcher auf sein Nachsuchen bis zum Schlusse des Sommersemesters ausgedehnt wurde. Zu seiner Vertretung besorgte während des gedachten Zeitraums Oberlehrer Seyberth den deutschen Unterricht in II a.(2 St.), Oberlehrer Otto den griechischen Unterricht(Gramm., Exercit. und Prosalectüre) in II b.(4 St.), Hülfslehrer Weinmann den geschichtlichen Unterricht in II a.(2 St.), Candidat Kegel den deutschen(2 St.) und geschichtlichen(2 St.) Unterricht in II b, sowie die Erklärung von Virg. Aen. in II a.(2 St.) und von Ovid. Metam. in III a.(2 St.), überdies auch, um dem Oberlehrer Otto die erwähnte Vertretung zu ermöglichen, den dem Letzteren zugetheilten geschichtlichen Unterricht in III a.(2 St.), der Unterzeichnete endlich die Erklärung von Virg. Aen. in II b.(2 St.)
8) Mit dem 1. Juli trat Professor Dr. Lüdecking durch Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 10. Juni 1869 Nr. 14,384, mitgetheilt durch Rescript des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 17. Juni 1869 Nr. 1552 in den Ruhestand und wurde ihm zugleich mit dieser Mittheilung für seine vieljährigen der Schule geleisteten Dienste die Anerkennung und der Dank der vorgesetzten Behörde aus-


