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im Werfen mit dem Speer(2), am Steigbalken(3) und verſchiedene gemiſchte Uebungen, z. B. Tauziehen. Im Sommer 6 St. und 1 beſondere St. für die Vorturner.— Im Herbſte bis zum November wurden, Mittwochs und Sonnabends nachmittags, die Claſſen ins Freie geführt und im Schnellgehen, Schnell⸗ und Dauerlauf geübt; auch wurden an paſſenden Orten ange⸗ meſſene Spiele vorgenommen. Schwaab.
3) Privatkleiss.
Nach dem fruͤher angegebenen Geſichtspuncte iſt auch in dem vergangenen Jahre die Privat⸗ lectuͤre derjenigen Primaner und Secundaner, welche nicht Hebräiſch lernen, von einem Lehrer beaufſichtigt worden. So laſen die Primaner unter Leitung des Dr. Fürſtenau, ſpäter des Lehramts⸗Candidaten Caſſelmann Homeri II. XIX— XXIV, unter Leitung des Dr. Bergk Cic. de Orat. II. 55— III. 33, und ſpäter unter Anweiſung des Dr. Theobald Cic. Divin. in Caecil. in Verr. II, 1, 31 und V. 33— 40; die Secundaner dagegen mit Hülfe des Dr. Theo⸗ bald Cic. Cato maior und Catilin. III. und IV. Außerdem laſen mehrere Primaner Homer, Plato, Lucian, Cicero, Livius, oder fertigten deutſche und lateiniſche Aufſätze, mehrere Se⸗ cundaner Homer, Lucian, Salluſt, Cicero, Virgilius, Livius, Ovidius und machten lateiniſche Erercitien, mehrere Tertianer Cicero und Ovidius, oder machten griechiſche und lateiniſche Erercitien, ſowie hiſtoriſche Tabellen; mehrere Ouartaner lieferten lateiniſche Erercitien, grie⸗ chiſche Paradigmen und Ueberſetzungen naturhiſtoriſcher Arbeiten, mehrere Oberquintaner lateini⸗ ſche Exercitien und deutſche Aufſätze und endlich mehrere Serxtaner lateiniſche Exercitien. Außer⸗ dem lieferten viele Schüler Privat⸗Zeichnungen..
Die allgemeine Beaufſichtigung derjenigen Schüler, welche einer Nachhülfe theils bei Anfertigung ſchriftlicher Arbeiten, theils bei Wiederholung der Lehrpenſa bedurften, wurde im Winter von den Herren Schimmelpfeng und Klingender in. 12 Stunden geleitet; dieſelbe benutzten im Ganzen 18 Schüler, nämlich 3 Ober⸗ und 6 Unterquartaner, 4 Ober⸗ und 3 Unter⸗ quintaner ſowie 2 Sertaner.
C. Diseiplin.
Hat auch leider die Ausweiſung zweier Schüler während des verfloſſenen Winters ſtatt⸗ gefunden, und mußten auch einige Andere ſtrenger beſtraft werden, ſo war doch, von der Veranlaſſung hierzu abgeſehen, keine Urſache vorhanden, mit dem Betragen der hieſigen Gym⸗ naſialſchüler im Ganzen unzufrieden zu ſein.
Uebrigens wollte ich bei dieſer Gelegenheit nicht verfehlen, die verehrten Eltern oder Vor⸗ münder unſerer Schüler aufmerkſam zu machen, daß den Gymnaſialſchülern dahier nach§. 33 der Schulgeſetze Fechtübungen nicht erlaubt, und nach einem hohen Miniſterialbeſchluß vom 21. Oktober 1837 zur Nr. 9222 Pr. d. J. beſondere, von Gymnaſiaſten unternommene und an öffentlichen Orten angeſtellte Bälle unterſagt ſind.
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