Aufsatz 
Der Dom zu Limburg : eine historisch-architektonische Skizze / von L. Abt
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Ferien-Ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden mit Ausnahme der Schulen in Frankturt a. M., Bockenheim und Homburg v. d. Höhe.

Osterferien: Vom Freitag vor dem Sonntage Palmarum bis zum Sonntage Quasimodo(1).

(Fällt das Osterfest sehr früh, so werden die Ferien vom Provinzial-Schulkollegium auf die Zeit vom Dalmsonntage bis zum Dienstag nach dem Sonntag Quasimodo einschliesslich verlegt).

Pfingstferien: Vom ersten Pfingsttage bis zum Montag nach Trinitatis(einschliesslich). Sommerferien: Fünf Wochen, vom 15. August bis zum 18. September(einschliesslich)(2).

Weihnachtsſerien: Vierzehn Tage, vom 24. Dezember bis zum 6. Januar(ein- schliesslich)(3).

Gesamtdauer der Ferien 10 ½ Woche.

Nähere Bestimmungen:

(1) Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung, sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Ort anwohnenden Schuler zu verwenden. Der Schulunterricht ist am Dienstag morgen zu beginnen.

(2) a. Der Unterricht ist am Mittag des 14. August zu schliessen.

b. Fällt der 19. September auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schul- unterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.

(3) a. Der ÜUnterricht ist am Mittag des 23. Dezember zu schliessen.

b. Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit derselbe zu ihrer Rückreise erforderlich ist.

c. Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.

Limburg a. d. Lahn, den 5 März 1895.

Haas, Direktor.