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VI. Vermõgensverhältnisse der Anstalt.
Die Anstalt hat ein Baarvermögen von 33 000 M. Davon kommen 17 400 M. auf die Stiſtung des Dr. jur. Carl Trombetta, 3000 M. auf die Bertha Müller-Stiftung, 4600 M. auf den Pensionsfonds für zwei Lehrer und 8000 M. Ersparnisse auf den Fonds, der»zur Bestreitung der in Folge Einführung der Dienstalterszulagen fällig werdenden Gehaltszulagen« gebildet werden muss.
Die Zinsen aus der Trombetta-Stiftung fliessen der Schulkasse zu, die Zinsen aus der Bertha-Müller-Stiftung werden zur Zahlung von Schulgeld an bedürftige katholische Schüler aus Limburg verwendet.
VII. Kuratorium
Ständige Mitglieder des Kuratoriums sind gegenwärtig:
1) Herr Landrat Geh. Reg.-Rat Rabe(Vertreter des Königl. Kompatronats). 2) Herr Bürgermeister Schlitt, Vorsitzender. 3) Direktor Haas.
Die derzeitigen gewählten Mitglieder sind:
4) Herr Baurat Jung(Kassenkurator). 5) Herr Amtsgerichtsrat Malmros 6) Herr Kaufmann Josef Pachten. 7) Herr Kaufmann Karl Trombetta. Anmerkung: Die jährliche Hauptkassenrevision wird von dem jeweiligen Knrator, dem Direktor und zwei Mitgliedern des Kuratoriums vorgenommen.
VIII Mitteilungen an die Eltern.
UII 2747. Berlin, 8. Februar 1894 lautet:»Der Reichskanzler ist ermächtigt, in besonderen Fallen ausnahmsweise dem Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Lehranstalt, bei welcher nach dem sechsten Jahrgange eine solche Prüfung stattfindet, die Bedeutung eines gültigen Zeugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst auch dann beizulegen, wenn der Inhaber des Zeugnisses die zweite Klasse der Lehranstalt nicht ein volles Jahr hindurch besucht hat«.
Schluss des Schuljahres 1894/95 Donnerstag. den 4. April(siehe Schlussfeier). Die Ferien dauern bis zum 21. April einschliesslich. Am 22. April Aufnahmeprüfung von 2 Uhr nachmittags ab.
Am 23. April Eröffnung des neuen Schuljahres. Um 9 Uhr Gottesdienst, um 10 Uhr Versammlung in der Aula.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. Vorzulegen sind ein Abgangszeugnis, der Geburtsschein und der Impf- bezw. Wieder-Impfungsschein.
Vor dem Ankauf alter Bücher oder alter Auflagen wird gewarnt.
In die Vorschule werden Knaben vom 7. Lebensjahre an und in das Realprogymnasium vom vollendeten 9. Lebensjahre an aufgenommen.


