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„Was wurde nun von Wilhelm nach der Eroberung in den kirchlichen Ver- hältnissen geändert?“ fragte der Vortragende und antwortete: Das erste, was der Eroberer that, war die Wiederbelebung der„legatine authority“«. Der Papst sandte eine „legatine mission“ nach England, deren Hauptwerk darin bestand, dass der Erzbischof Stigand und andere hohe Kirchenbeamte abgesetzt und durch Fremde ersetzt wurden. So war die Wirkung des ersten Schrittes Wilhelms ein Bruch in der Einheit von Staat und Kirche.— Die folgenschwerste dieser Ernennungen war die des ltalieners Lanfranc zum Erzbischof von Canterbury. Mr. Marriott gab dann eine Charakteristik dieses be- deutenden Mannes, legte das Vertrauensverhaältnis zwischen Wilhelm und ihm dar und führte die Hauptpunkte in Laufrancs Werk an: Schaffung nationaler kirchlicher Synoden, neue Bestimmungen hinsichtlich der Bischofswahlen, bedeutsame Anderungen in der Stellung der Bischöfe— diese wurden abhängiger als bisner— und endlich die unheil- vollste seiner Neuerungen: Trennung der geistlichen und weltlichen Gerichtshöfe. Kein Bischof konnte fortan von Laien gerichtet werden, und kein Laie war der Gerichtsbarkeit der Bischöfe unterstellt. Dies bedeutete eine scharfe Grenzlinie zwischen Kirche und Staat, eine Trennung. Von nun an bestand ein steter Wettbewerb zwischen beiden Mächten, und ernste Reibungen wurden nur durch Wilhelms starken persönlichen Ein- fluss vermieden.
Wie kam nun der mächtige Herrscher, der doch niemand über sich dulden wollte, dazu, der Kirche eine solche Macht einzuräumen? Mr. M. ist der Meinung, dass dies zum Teil unbewusst geschah. Ferner lasse es sich aus dem guten Einvernehmen zwischen Wilhelm und Lanfranc erklären, und endlich dürfe man nicht vergessen, dass die Ergebnisse jener Politik sich erst allmählich kund machten. Dies könne uns aber nicht abhalten zu erklären: Wilhelms Politik hat das Problem„Kirche und Staat“ geschaffen; denn von dem Augenblick an, wo die Geistlichkeit ihre eigenen Gerichtshöfe hatte, war das Problem der geteilten Unterthanentreue da, und Rechtskonflikte mussten hervortreten. England war vor die Lösung der grossen Frage des Mittelalters gestellt, nämlich Ver- söhnung der geistlichen und weltlichen„autocracy of Rome“ mit der„legitimate association of national independence“. Als Papst Gregor VII. eine die ganze Welt umspannende päpstliche Gewalt zu schaffen suchte, von der die weltlichen Mächte abhängig sein sollten, stiessen in England zwei grosse Gewalten auf einander: das kosmopolitische Papsttum und das nationale England. Die Frage: Wie verträgt sich das Prinzip des Papstes mit den nationalen Bestrebungen eines Landes? wurde dringend für England. Und letzteres setzte seine nationale Selbständigkeit durch. Den päpstlichen Forderungen wurden die Sätze entgegengestellt:
1. Die Geistlichen bedürfen nicht der päpstlichen Anerkennung. 2. Kein päâpstliches Schreiben darf in England ohne Zustimmung des Königs veröffentlicht werden. 3. Die Kirche von England kann Gesetze schaffen ohne die Erlaubnis des Papstes.—
3. Vorlesung. Das von Wilhelm geschaffene Problem„Staat und Kirche“ wurde bei Lebzeiten dieses starken Königs nicht recht fühlbar. Obwohl ein einziges Problem, zeigte es sich in Zukunft in vielfachen Formen und zwar unter W. II. und H. I. als das 1) Problem of investitures, unter H. II., als 2) the problem of jurisdictions, unter


