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Amt nicht, wie ſichs gebührte, und die Eltern, welche ihre Kinder den Studien widmen wollten, nahmen Anſtand, „dieſelben in dieſe Stadtſchule zu minder geſchickten Lehrern und in die Geſellſchaft ſo vieler ungeſchliffenen Knaben und A. B. C. Schützen zu ſchicken.“ Die Inſpectoren ſchließen ihren Bericht mit folgenden Worten:„wenn wir die Wahrheit, wie uns gebührt, ſchreiben ſollen, ſo können wir faſt nicht ſehen, ob auch der Nutz, ſo bisher bei dieſer Schule geſchafft worden, demjenigen reſpondire und gleich reiche, was E. F. G. über die alten Competentien gnaͤdig dazu verordnet haben.“ Hierauf wurde beſchloſſen dieſe Schule ¹³) im nächſten Herbſt nach gehaltenem Eramen gänzlich aufzuheben und die ehemalige Stadtſchule in der alten Weiſe wiederherzuſtellen. Dieß geſchah denn auch am 19. September 1629 durch vier dazu ernannte Commiſſarien. Hinſichtlich des Pädagoggebäudes ergieng, wie bereits oben erwähnt, der Befehl, daſſelbe zu verkaufen. Uebrigens ſcheint ſich die Stadtſchule bald nachher wieder gehoben zu haben; denn 1644 betrug die Zahl ihrer Schüler 250, und es wurde dem Fürſten der Vorſchlag gemacht,„ob nicht um ſolcher Frequenz willen und weil guter Fleiß angewendet würde, dieſer Schule in ſo weit ein privilegium zu concediren ſein möchte, daß diejenigen, welche man daſelbſt in den examinibus consuetis vor tüchtig befinden würde, auf der Univerſität Marburg ad lectiones publicas ordinarias admittirt würden.“ Der Vorſchlag wurde der Univerſität Marburg zum Bericht zugeſtellt: dieſe erklärte ſich aber mit großer Beſtimmtheit dagegen, weshalb die Sache unterblieb.
Als nach endlicher Entſcheidung des Erbſtreites zwiſchen Heſſen⸗Darmſtadt und Heſſen⸗Caſſel im Jahr 1648 ſich die beiden Häuſer wegen einer gemeinſchaftlichen Univerſität nicht vereinbaren konnten, beſchloß Landgraf Georg II., Univerſität und Pädagog wieder zu Gießen zu errichten, wie dieſelben bereits früher von 1607 bis 1625 daſelbſt beſtanden hatten. Die feierliche Einweihung der Univerſität fand am 5. Mai, die des Pädagogs am 10. Mai 1650 Statt. Auf letztere bezieht ſich nachſtehendes Postscriptum eines Berichtes der Univerſität an den Land⸗ grafen:— Auch, durchlauchtigſter Fürſt, iſt anheute nach gehaltener Predigt die restauralio Paedagogi solemnior verrichtet worden, und zwar in Beiſein E. F. G. Regierung, Burgemeiſter und etlicher vom Rath. Da ich, der Reclor, Magistrum Casparum Ebelium als Paedagogiarcham und die 3 praeceptores classicos vorgeſtell, ihnen die Inſtitution und Disciplin der Jugend anbefohlen und Gottes Seegen gewünſcht, auch die paedagogicos chriſtlich zum Fleiß und Gehorſam erinnert. Worauf der Pädagogiarch in einer zierlichen Oration geantwort, das oflicium acceptiret, E. F. G. fürſtlichen Fürſorge der Gebühr herausgeſtrichen und gelobt. Worauf ich, der Rector, repliciret und ſolche Erklärung erfreulich angenommen und Gottes Seegen gewünſchet. Ich, der Kanzlar, habe im Namen E. F. G. anweſenden Regierung noch eine kurze Sermon gethan, worinnen E. F. G. Sorgfalt und Anordnung angezeigt, dieſelbige hierin geprieſen und neben meinen Collegis Ihnen gratuliret. Und iſt alſo dieſer Actus ſehr wohl abgangen. Gott gebe ferner ſeine Gnad und Seegen. Datum den 10. Maii 1650.
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*¹) Dieſelbe wird bisweilen auch Paedagogium, aber nie Paedagogium illustre genannt.


