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Soinadrihter
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Daah höchſt Verfügung: vom 19. November vorigen Jahres ſind die Vorſinde der Gym⸗ naſien angewieſen worden, bei denjenigen Zoͤglingen ihrer Anſtalten, die ſich dem Studium der Theologie zu widmen Willens ſind, ſchon frühzeitig ein beſonderes Augenmerk darauf zu richten, ob ſie die zu ihrer künftigen Ausbildung als Prediger weſentlich erforderlichen phyſiſchen und ſonſtigen Anlagen beſitzen, und ihnen, im Falle ſie dieſelben bei ihnen nicht wahrnehmen ſollten, von der Wahl jenes Studiums ernſtlich izirathen, kuch etwa mit ihren Eltern und Bermübe ſich desfalls in Benehmen zu ſetzen.
Durch Erlaß Großherzoglichen Oberſtudienraths vom 7. Januar dieſes Jahres f verorbnet worden, daß ſämmtliche Gymnaſialſchuler durch alle Claſſen verpflichtet ſeien, dem Unterrichte und den Uebungen im Singen beizuwohnen, und daß Ausnahmen hiervon nur in ſoweit zu geſtatten ſeien, als einzelne Schüler ganz und gar ungeeignet für Geſangbildung erſchienen, oder aus ge⸗ famelllchen Rüdſihten Disze ſchd von ihren Eltern oder Vormündern Serlängt ſnürde
Hurch auteshöchſtes Deeret vom 3. Mai vorigen Jahres wurde der vorherige pronfforſche Gymnaſtialdirector und erſte Gymnaſi lallchrer Dr. Deiß defith zna Dirfeten des Shnrneſns ernannt.
Durch allerhochſte Decrete vom 10. Mis dieſes Jahres ſind die Litherigen Sulziehret am Gymnaſtum Dr. Numpf und Dr. Hainebach zu Gymnaſiallehrern ernannt worden.
Durch Diplom vom 16. September vorigen Jahres wurde dem Gymnaſiallehrer Diehl von der philoſophiſchen Facultät der hieſigen Univerſität die philoſophiſche Doctorwürde verliehen.
WDer Gymnaſiallehrer Dr. Lanz war während des ganzen Schuljahres mit Urlaub abweſend, um die Archive und Bibliotheken zu Brüſſel und Paris für hiſtoriſche Forſchungen zu Peunden Seine Stelle verſah der Gymnaſtallehramtscandidat Dr. Becker aus Mainz. L
Am 10. October vorigen Jahres verlor das Gymnaſium durch den Tod Feuen älteſten Lehrer, den Zeichenlehrer Dickore, welcher 35 Jahre lang mit Eifer und Erfolg an der Anſtalt wirkte. Die Stelle deſſelben iſt bis jetzt noch nicht wieder beſetzt. 77.


