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geographiſchen Unterrichte der Unter⸗Tertia des hieſigen Gymnaſiums, welcher in der Hand des Verfaſſers vereinigt iſt, zur Durchführung zu bringen ¹). Dabei ſollen beſonders eine eingehendere Sichtung der Lektüre vorgenommen und die wechſelſeitigen Beziehungen des Leſeſtoffes ausführlicher nachgewieſen werden.
I. Teil.
Religionsunterricht.
Der Religionsunterricht wird an den großherzoglich heſſiſchen höheren Schulen von eigens dazu ange⸗ ſtellten Theologen erteilt, die ins Schulfach übertreten. Daher kann der Verfaſſer an dieſer Stelle nur im allgemeinen darauf hinweiſen, daß natürlich die Beziehungen des geſamten Unterrichts zur chriſtlichen Religionslehre die mannigfachſten und weitgehendſten ſind. Wenn im Geſchichtsunterrichte die Organi⸗ ſation der Kirche(das Papſttum, das Kloſterweſen, die Ritterorden ꝛc.), der Gegenſatz zwiſchen Arianern und Katholiken, die Chriſtianiſierung Deutſchlands, die Kreuzzüge, die Konzilien, die huſſitiſche Bewegung, die Reformation zum Verſtändnis kommen und ſo ſtündlich Einrichtungen des Chriſtentums berührt oder beſprochen werden, ſo iſt klar, daß hiermit ein gutes Stück der Entwicklungsgeſchichte der chriſtlichen Kirche überhaupt behandelt wird. Wenn bedeutende Perſönlichkeiten, beſondere Regierungs⸗ formen, ſoziale Verhältniſſe u. Ä. zur Beſprechung gelangen, wie könnte man da klare Anſchauungen erzielen, ohne auf die Typen immer wieder zurückzugreifen, welche die bibliſche Geſchichte dem Schüler an die Hand gibt? Wird von Nomaden geſprochen, ſo dient ihr Typus, das Leben der Erzväter, zur Grundlage. Die Prieſterherrſchaft in Gallien wird verſtändlich durch die Erinnerung an die Stellung des Stammes Levi im jüdiſchen Staate(Moſes 4, 18; Joſua 21). Wie ſollte man das Weſen der Anarchie im Merovingerſtaate, unter Ludwig dem Kinde, während des Interregnums beſſer zur Vorſtellung bringen als durch den Hinweis auf das typiſche Bild derſelben unter den Richtern in Iſrael(„Um dieſe Zeit war kein Richter in Iſrael, und jedermann that, was ihm gut däuchte.“)? Überhaupt wird bei jeder Gelegenheit, wo im Geſchichtsunterrichte Verhältniſſe der deutſchen Vergangenheit benutzt werden, um bei den Schülern Verſtändnis der monarchiſchen Staatsform unſerer Tage durch Einblick in die Entwicklung derſelben zu erzeugen, auf die im jüdiſchen Staate in der Urform der Theokratie auftretende Monarchie verwieſen werden müſſen(vgl. Schiller, Z. G. W. 42, 407 u. 415 f.).
. ¹) Auf einen hemmenden Umſtand möchte ich noch beſonders hinweiſen. Die beiden Tertien bilden ein zuſammen⸗ hängendes Ganze. Im Lateiniſchen werden Cäſar und Ovid geleſen, die Syntax des Verbums behandelt und im weſentlichen der grammatiſche Unterricht zu Ende geführt; dem Griechiſchen fällt hauptſächlich die Aneignung der Formenlehre zu; der Geſchichtsunterricht bringt die deutſche Geſchichte in zweijährigem Kurſus zur Behandlung; der deutſche Leſeſtoff wird vor⸗ nehmlich mit Rückſicht auf Beſchreibung und Schilderung gewählt. Jeder Unterrichtsplan muß demnach, will er das Richtige treffen, dieſe beiden Jahre als Einheit umfaſſen, denn der Unterricht in der UIII vermag höchſtens eine Hälfte des Ganzen zu behandeln, und auch das kaum; er gibt oft nur die Andeutungen, die erſt in der OIII auszuführen ſind; er kann nur ſichere Grundlagen ſchaffen für das Gebäude, deſſen Ausbau und Vollendung der höheren Klaſſe zufallen. Dies gilt umſomehr deshalb, weil das Penſum der U III, beſonders im Verhältnis zu dem der niederen Klaſſen, ein außerordentlich großes iſt; das weit bequemere, viel weniger umfangreiche der O III hingegen ſcheint ganz dazu angethan, daß mit ſeiner Erledigung die Erweiterung, Vertiefung und ſyſtematiſche Zuſammenfaſſung der Gedankenarbeit verbunden werde, welche in der UIII begonnen und bis zu einem gewiſſen Grade gefördert wurde.— Da es nun leider infolge beſonderer, ſeither unüberwind⸗ licher Verhältniſſe dem Verfaſſer bis jetzt nicht vergönnt war, eine Klaſſe durch die beiden Tertien hindurchzuführen, ſo wird der folgende Aufſatz von vornherein auch in dieſer Beziehung als Stückwerk zu betrachten ſein, aber auf der anderen Seite auch wieder genug Ausführungen bringen, welche für beide Klaſſen Geltung haben oder ſich mehr auf die O III beziehen.


