Aufsatz 
Über die Kirche des Chatel / [Rudolf Karl Albert] Holzapfel
Entstehung
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zam Uebergange auf die Universität erheischte Ausbildung hialänglich angeeignet haben könne, die Censuren, welche dieselben bei ihrer Versetzung und nachher in der ersten Classe selbst erhalten haben, genauer prüfen und wenn sich diese günstig aussprechen, auch die schriftlichen Prüfungsarbeiten genügt haben, das Zeugniss der Reife auch ohne mündliche Prüfung ertheilen. Diese Auszeichnung der besseren Schüler soll im Zeugnisse bemerkt werden.

Der in jener Verfügung ausgesprochene Zweck dieser Einrichtung ist: auf eine leben- dige, regelmässige Theilnahme der Schüler an dem Unterrichte hinzuwirken und die unge- hörige, durch frühere Vernachlässigung veranlasste Ueberanstrengung derselben in dem letz- ten Semester aufzuheben. Dass dieser Zweck durch diese Maassregel am sichersten geför- dert wird und dieselbe einen Schlussstein zu dem Prüfungs-Reglement vom 4. Juni 1834 bildet, indem sie einer in derselben§. 24. auf ähnliche Art ausgesprochenen Befugniss der Commission eine bestimmte Richtung und Bedeutung giebt, erkennt jeder mit dem Schul- leben Vertraute und es hat auch die kurze Zeit ihres Bestehens schon bemerkbare Wir- kung auf die Schüler der ersten Classe geduss ert.

2. Eine Verfügung Sr. Excellenz vom 19. August, mitgetheilt am 15. Septemb. 1841 bestimmt, dass von allen an Studirende ertheilten Stipendien dem ausserordentlichen Regie- rungs-Bevollmächtigten an der Universität Kenntniss gegeben werden soll.

3. Eine Verfügung Sr. Excellenz vom 14. Ocibr., mitgetheilt am 25. Octbr. setzt fest, dass, dem§. 31. des Abiturienten-Prüfungs-Reglements gemäsg, über Anlagen nnd Fleiss der Entlassenen in den ihnen zu ertheilenden Zeugnissen dergestalt geurtheilt werden solle, dass der Fleiss in seinem richtigen Verhälinisse zu den Anlagen gewürdigt werde.

VII. Anfang des neuen Lehrcursus und auderweitige Benachrichtigungen.

Der neue Lehrcursus beginnt Montag den 4. April, Vormittags um 8 Uhr. An dem nächsten Tage werden die Lekionswérzefolmisse und Arbeitspläne den Zöglingen der untern Klassen mitgetheilt werden, welche letzteren sie von ihren Aihehärigan unterzeichnet dem Klassenordinarius wieder vorzeigen müssen.

Die Ablieferung des Schulgeldes geschieht gleich in der ersten Woche nach dem Wie- deranfang der Classen in einer den Schülern noch näher zu bezeichnenden Stunde. Es wird gleich nach dem Empfang eine Quittung gegeben.

Für die Rücksprache wegen des Eintritts neuer Zöglinge in das Real-Gymnasium werde ich im Laufe der Ferien in der Regel jeden Vormittag zwichen 8 und 1 Uhr in meiner Wohnung bereit sein.

Um mebreren Uebelständen zu begegnen, wiederhole ich hier die schon in früheren Programmen mitgetheilte Bestimmung der höhern Behörden, dass nur solche Zög- linge des Real-Gymnasiums sich für den einjährigen Militairdienst quali- ficiren, welche den vollständigen Cursus der dritten Klasse(Obertertia) durchgemacht haben, und als reif für die höhere Klasse entlassen worden sind. Wobei ich zugleich an eine frühere Verordnung erinnere, dass jeder, der auf diese Weise Anspruch auf die Begünstigung des einjährigen freiwilligen