Aufsatz 
Die Vegetation in der Mark Brandenburg : ein Beitrag zur Pflanzen-Geographie / [Friedrich Wilhelm] Barentin
Entstehung
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nur die hohen Stimmen berücksichtigt werden können. Diese erlangen indessen bier dieje- nige Vorbildung, dass sie unmittelbar in die erste Singeklasse übergehen können. In der zweiten Singeclasse werden die tiefen Stimmen ebenfalls für die erste Classe vorbereitet, in welcher dann der vierstimmige Gesang fortdauernd geübt wird.

IV. Chronik des Real-Gymnasiums.

A. Vorgesetzte.

Das Cölnische Real-Gymnasium nahm Theil an der allgemeinen Trauer, welche das am gien Novemher erfolgte Hinscheiden des Königl. wirkl. Geheimen Regierungsraths und Di- rectors im Königl. Ministerio der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Nicolovius, kurze Zeit nach seinem Ausscheiden aus langjähriger einflussreicher Amtsthätigkeit, überall hervorrief. Des hochgestellten und in seiner Wirksamkeit viel um- fassenden Mannes ausgezeichnete Verdienste haben an geeigneter Stelle ihrer würdige Lob- redner gefunden. Auch das Real-Gymnasium verehrte in ihm einen wohlwollenden alles Gute befördernden Vorgesetzten und Gönner, dessen Fürsorge auch die Zwecke dieser An- stalt aufnahm, und der seine Theilnahme an dem Gedeihen derselben durch seine aufmun- ternde Gegenwart bei den öffentlichen Prüfungen und sonstigen Schulacten jederzeit bethä- tigte. Wie im Leben innige Hochachtung wird ihm daher im Tode ein bleibendes Andenken geweiht sein.

B. Einrichtung der Anstalt.

Das Real-Gymnasium hat seit Begründung seiner Prima-Classe jederzeit mehrere Schüler den Universitätsstudien zugeführt. Nach vorbergehender Prüfung sowohl des Lehrplans der Anstalt als auch der Ausführung desselben, welche zu verschiedenen Zeiten, wie auch in frühe- ren Programmen bereits erwähnt worden, durch die höchsten Schulbehörden veranlasst wurde, ward es den Lebrern der Prima-Classe gestattet, den ersten Abiturienten und später alle folgen- den nach eingeholter specieller Erlaubniss selbst zu prüfen. In dem abgelauſenen Schuljahre ist durch eine Verfügung des Königl. Ministerii der Geistlichen- und Medizinal-Angelegenheiten vom 20. Juli 1839. der Anstalt die Befugniss ertheilt worden, gleich den andern Gymnasien Abiturienten, ohne vorgängige specielle Genehmigung für jeden besonderen Fall, zur Prüfung so jedoch, dass für diejenigen Zöglinge der Anstalt, welche an dem Unterricht der griechischen Sprache nicht Theil genommen haben, die besondere höhere Genehmigung jederzeit einzuholen ist. So wie diese Bestimmung einerseits als ein Beweis besondern Vertrauens von Seiten der höchsten Schulbehörde zu betrachten ist, bestimmt sie auf der andern Seite die Stel- Real-Gymnasiums unter den andern höhern Bildungsanstalten und macht gewisser- r schon 1824 begonnenen Organisation desselben.

C. Lehrer.

Das Köunigl. Ministerium der Geistlichen- und Medizinal-Angelegenbeiten hat das der Anstalt bewiesene ehrenvolle Vertrauen, dessen wir eben gedacht haben, noch dadurch er- 5*

zuzulassen,

lung des 1 massen den Abschluss in de