Aufsatz 
De rebus Chersonesitarum et Callatianorum : Abhandlung / [Heinrich L.] Polsberw
Entstehung
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184. Herr Professor Encke schenkte der Bibliothek das von ihm herausgegebene astro- nomische Jahrbuch für 1839.

185. Die Schüler: v. Lemmers, Christiani, zur Megede Krystalle, Muscheln und Vogelbälge.

186. Der Herr Director(emeritus) Schmidt 40 Rthlr. zur Erweiterung des physika- lischen Kabinets und zu Gechenken für Schüler, welche einer auszeichnenden Aufmunterung würdig sind.

187. Herr Amtmann K., Vater eines Schülers der Anstalt, einen Thaler zur Unterstützung eines hülfsbedürftigen Schülers.

188. Herr Musiklehrer Commer zwei Hefte(4 und 6.) der von ihm herausgegebenen Geistlichen Gesänge für 4 Männerstimmen.

189. Der ungenannte Wohlthäter, dessen Gaben wir schon oft mit Dank zu erwähnen hatten, sandte auch in dem abgelaufenen Jahre 200 Rthlr. zur Unterstützung derjenigen Zög- linge dieser Anstalt, die sich in der lateinischen Sprache und in den Naturwissenschaften gleichmässig ausbilden. Die halbjährigen Raten wurden nach dem Vorschlage des Directors an die dazu qualificirten Gymnasiasten und Studirenden vertheilt.

VI. Verordnungen der höheren Schulbehörden.

Eine Verfügung des Königl. Schul-Collegiums vom 10. Mai 1837 fordert auf, die Ju- gend über das Unsittliche und Straffällige der Beschädigung öffentlicher Denkmäler angemes- sen zu belehren. Eine dergleichen vom 14. April 1837 macht auf die im Amtsblatt aus- gesprochene Absicht des Königl. Ministerii für Handel, Fabrication und Bauwesen aufmerk- sam, dass an solche Gymnasiasten, die sich dem Baufache widmen, weder hinsichtlich des Griechischen, noch hinsichtlich eines andern Unterrichtsgegenstandes geringere Ansprüche gemacht werden sollen, als an andere Schüler derselben Bildungsstufe. Eine dergleichen vom 24. April 1837 trägt den Directoren öffentlicher Bildungsanstalten auf, die Nützlichkeit der Mässigkeitsvereine und das bereits durch sie gestiftete Gute den Schülern auf angemes- sene Art zu schildern, und den Eifer für tugendhafte Enthaltsamkeit zu erwecken. Unter dem 30. December 1837 wurde durch das Königl. Schulcollegium eine Verfügung des Königl. Ministeriums der Geistlichen und Medicinal-Angelegenheiten vom 24. October 1837 mitge- theilt, welche mit der das allgemeine Interesse ansprechenden den Gesundheitszustand der Zöglinge auf den Schulen betreffenden Frage in Beziehung steht. Diese Verfügung geht von dem schon früher ausgesprochenen Grundsatze aus, dass zwar den Schülern in den Gymnasien die Beschwerden, Mühseligkeiten und Aufopferungen, welche die unvermeidliche Bedingung eines der Wissenschaft, dem Dienste des Staates und der Kirche gewidmeten Lebens sind, mittelst einer stätig und naturgemäss sich entwickelnden Bildung vergegenwärtigt, sie früh an den Ernst ihres Berufs gewöhnt und zum muthigen Vollbringen der mit demselben verbundenen Arbeiten gestählt, aber alle überspannte und dem