Aufsatz 
Erinnerungen an J. J. Winckelmann / von [Adolf] Krech
Entstehung
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Ausfertigung der Schulzeugnisse für Zöglinge, welche die Schulen verlassen vom Königl. Schulcoll. unter dem 23. Septbr. 1834; 8) Verfügung wegen vollständiger Bei- behallung des früher auf den Gymnasien betriebenen griechischen Unterrichts, der durch die ermässigten Forderungen im Abiturienten-Reglewent vom 25. Juni 1834 nicht hat herabgestimmt werden sollen vom Königl. Schul-Coll. unter dem 12. Jan. 1835. Kusserdem wurden folgende Bücher dem Gymmasio empfohlen:

1) Des Dr. W. Förster Gedächinisstafeln der Weltgeschichte; 2) des Ober- lehrer Dr. Tellkampf Vorschule der Matbemat.k; 3) des Geh. Juslizraths Dr. Nei- gebauer Volksschulwesen in den Preuss. Staaten; 4) Weber u. Hanesse Reper- torium der Alterthumswissenschaflen..

VIII. Anſang des neuen Lehrcursus und ancler- wéitige Benachrichligungen.

Der neue Lehrcursus beginnt Donnerslag, den 23. April, Vormittags um 8 Uhr. An

d diesem Tage werden zugleich die Lektionsverzeichnisse und Arbeitspläne den Zöglin- gen der untern Classen mitgetheilt werden, welche letzteren sie von ihren Angehö- rigen unterzeichnet dem Classenordinarius wieder vorzeigen müssen.

Die Ablieferung des Schulgeldes geschieht gleich in der ersten ⸗Woche nach dem Wiederanfang der Classen in einer den Schülern noch näher zu bezeich- nenden Stunde. Es wird gleich nach dem Empfang eine Quittung gegeben.

Für die Rücksprache wegen des Eintritts neuer Zöglinge in das Real-Gym- nasium werde ich im Laufe der Ferien in der Regel jeden Vormittag zwischen 8 und 1 Uhr in meiner Wohnung zu finden sein. 3

Die Bedingungen der Pensions-Anstalt, welche für Schüler des Real-Gym- nasiums jetzt bereits fünf Jahre hindurch besteht, werden jedem, der sie einzusehen wünscht, von mir eingehändigt. Zugleich bemerke ich, dass mit dieser Pensions-An- stalt eine Beaufsichtigung von Nicht-Pensionairen während der Arbeitsstunden und ein Mittagstisch für entfernt wohnende verbunden ist, welche Einrichtung oft gewünscht und von vielen Eltern benutzt worden ist.

Seit 2 Jahren ist auch ein Unterricht in Leibesübungen für Zöglinge der An- stalt privatim eingerichtet, der im vorigen Sommer lebhafte Theilnahme gefunden hat. Die Meldungen dazu geschehen bei dem Direktor.

Um mehreren Uebelständen zu begegnen, wiederhole ich hier die schon in früheren Programmen mitgetheilte Bestimmung der höhern Behörden,dass nur solche Zöglinge des Real-Gymnasiums sich für den einjährigen Mi- litairdienst qualificiren, welche den vollständigen Cursus der dritten Classe(Obertertia) durchgemacht haben, und als reif für die höhere Glasse entlassen worden sind. Wobei ich zugleich an eine frühere Verord- nung erinnere, dass jeder, der auf diese Weise Anspruch auf die Begün- stigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes zu haben oder zu erlangen glaubt, sich dazu spätestens bis zum 1. August desjenigen Jahres in welchem er ins zwanzigste Lebensjahr eintritt, bei den be- treffenden Departements-Prüfungs-Commissionen melden muss.

Die Bestimmung über die Qualification zum Königl. Postdienst ist bereits S. 37, erwähnt.