Aufsatz 
Erinnerungen an J. J. Winckelmann / von [Adolf] Krech
Entstehung
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ich im Namen der Lehrer und Schüler für diese schönen Beweise ihrer Theilnahme den gebührenden Dank darbringe.

128)[Stiftung eines Wohlthäters, der ungenannt bleiben will(Programm 1833 S. 43)] 100 Thlr. halbjährige Stipendien für zwei Zöglinge des Real-Gymnasiums.

146) Herr N. K. zu G. schenkte einige Fossilien und 5 Thlr., deren Verwendung zum Besten der Anstalt dem Director überlassen wird.

147) Herr Prediger Rhau schenkte der Bibliothek zwanzig auf die frühere Ge- schichte der Anstalt bezügliche Programme.

148) Ein Hochedler Magistrat aus der Kämmerei-Kasse 21 Exemplare von Net- to's Anweisung zur Feldmesskunst zur Vertheilung an fleissige Schüler.

149) MOrs Geh. Ober-Finanzrath Kessler schenkte einige ausgestopfte amerika- nische Vögel. 3

150) Hlerr v. Raumer, Güterbesitzer in Schlesien, übergab dem Direktor 25 Thlr. zur Vermehrung des Lehrapparates.

151) Herr Professor Schmidt, Director emeritus, übergab 2 Friedrichsd'or zur Vertheilung an zwei bedürftige, zu einem Gewerbe abgehende Schüler..

152) Herr Oberst-Lieutenant v. Peucker schenkte eine sehr reiche Sammlung vulkanischer Mineralien aus Italien, welche besonders die Lava-Arten sehr vollstän- dig enthält, und die geognostische Sammlung der Anstalt bedeutend bereichert hat.

153) Herr Oberförster Krüger schenkte mehrere deutsche Waldvögel, welche

für die Sammlungen der Anstalt ausgestopft wurden.

154) Das Königl. Ministerium der Geistlichen und Medicinal-Angelegenheiten schenkte der Bibliothek des Real-Gymnasiums die ersten beiden Hefte der Amoe- nitates botanicae Bonnensis.

VII. Verordnungen der höhern Schulbehörden.

Die Verfügungen Eines Hohen Ministerii und Hochlöblichen Schulkollegii, welche sich theils auf alle Gymnasien, theils auf das Real-Gymnasium besonders beziehen und seit Erscheinung des vorjährigen Programmes erlassen wurden, sind der Zeitord- nung nach folgende: 4) Verfügung des Königl. Schulkollegii vom 3. April 1834. Ue- ber Einführung geschichtlicher Lehrbücher in allen Classen der gelehrten Schulen; 2) Regierungsverfügung vom 12. April 1834, über die Anstellung oder Beschäftigung der Ausländer, die nicht ohne Genehmigung der betreffenden Ministerien erfolgen darf; 3) Ministerialverfügung vom 29. April 1834. Ueber die Zulässigkeit der Secun- daner des Cöll. Real-Gymnasiums in die Zahl der Eleven für das Postfach, welche von jetzt ab für alle diejenigen Zöglinge Statt findet, die den Cursus der Secunda- classe vollständig beendet haben; 4) Bestätigung der vorgeschlagenen mathematischen Lehrbücher für den Unterricht auf dem Real-Gymnasium(Fischer's Mathematik und August's Lehrbuch) durch das Königl. Schulcollegium unter d. 26. Jan. 1834; 5) Zufertigung des oben S. 22 umständlicher erwähnten Abiturienten-Reglements und Einsetzung des Herrn Regierungs- und Schulraths Dr. Lange als Königl. Commis- sarius bei dem Real-Gymnasium durch das Königl. Schulcollegium unfer dem 11. August 1834; 6) Anempfehlung sorgfältiger Aufsicht über die Zöglinge der höheren QClassen, dass sie nicht von dem verderblichen Geiste gewisser burschenschaftlicher Vereine schon auf der Schule angesteckt werden, oder in Gesellschaften gerathen, die ihnen eine zu solchem verkehrten Treiben hinneigende Richtung geben können vom Königl. Schul-Collegium unter dem 8. Septbr. 1834; 7) Anordnung über die