Aufsatz 
De versu glyconeo, eine metrische Abhandlung / von [Leopold H. J.] Selckmann
Entstehung
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VII. Anſang des neuen Lehrcursus und andler- Wweitis. e Benachrichtigungen.

Der neue Lehrcursus beginnt Donnerstag, den 10. April, Vormittags um 8 Uhr. An die- sem Tage werden zugleich die Lektionsverzeichnisse und Arbeitspläne den Zöglingen der untern Classen mitgetheilt werden, welche letzteren sie von ihren Angehörigen unterzeichnet dem Classenordinarius wieder vorzeigen missen.

Die Ablieferung des Schulgeldes geschieht gleich in der ersten Woche nach dem Wiederanfang der Classen in einer den Schillern noch näher zu bezeichnenden Stunde. Es wird gleich nach dem Empfang eine Quittung gegeben.

Für die Rücksprache wegen des Eintritts neuer Zöglinge in das Real-Gymnasium werde ich im Laufe der Ferien in der Regel jeden Vormittag zwischen 8 und 1 Uhr in mei- ner Wohnung zu finden sein,

Die Bedingungen der Pensions-Austalt, welche für Schüler des Real-Gymnasimms jetzt bereits vier Jahre hindurch besteht, werden jedem, der sie einzuschen wünscht, von mir eingehändigt. Zugleich bemerke ich, dass mit dieser Pensions- Austalt eine Beaufsichtigung von Nicht-Pensionairen während der Arbeitstunden und ein Mittagstisch für entfernt woh- nende vereinigt ist, welche Eiurichtung oft gewünscht und von vielen Eltern benutzt worden ist.

Um mehreren Uebelständen zu begegnen, wiederhole ich hier die schon in frii-

ſ heren Programmen mitgetheilte Bestimmung der höhern Behörden,dass nur solche

Zöglinge des Real-Gymnasiums sich für den einjährigen Militairdienst qualificiren, welche den vollständigen Cursus der dritten Glasse(Ober- tertia) durchgemacht haben, und als reif für die höhere Classe entlassen worden sind. Wobei ich zugleich an eine frühere Verordnung erinnere, dass jeder, der auf diese Weise Anspruch auf die Begünstigung des einjährigen freiwil- ligen Militairdienstes zu haben oder zu erla ngen glaubt, sich dazu spätestens bis zum 1. August desjenigen Jahres in welchem er ins zwanzigste Lebens- jahr eintritt, bei den betreffenden Departements-Prüfungs-Commissionen melden muss.