34
selbst und, mit dem Zeugnisse der Reife entlassen(1825), studirte er, zugleich Mitglied des philologischen Seminars, auf der hiesigen Universität Philologie, machte nach beendigtem Triennium(1828) bei der Königlichen Prifungs-Commission das Examen, und hielt sein pä- dagogisches Probejahr auf dem Königl. Französischen Gymnasium(1830), worauf er eine Stelle als Lehrer und Inspektor auf der Ritterakademie zu Brandenhurg(v. Ostern 1831—34) bekleidete, uud während dieser Amtsführung durch eine historische Abhandlung*) das Di- plom eines Dr. phil. sich erwarb. Er wird mit dem jetzt beginnenden neuen Schuljahre seine Funktionen an dem Real-Gymnasium antreten, zu denen er die am 10. Dec. v. J. von Einem Hochedlen Magistrate ausgefertigte und am 8. Febr. d. J. von Einem Hochlöblichen Königl. Schulcollegio bestätigte Vocation erhalten hat. Die Anstalt ist durch die in dem gegenwär- tigen Wirkungskreise des Herrn Dr. Polsberw hervorgetretenen guten Erfolge seines Lehrer- Talentes und seiner Erzieher-Geschicklichkeit zu den besten Erwartungen berechtigt. Zur Ableistung des gesetzlich bestimmten Probejahrs traten zu Michaelis v. J. bei der Anstalt ein:
1) Herr Philipp Buttmann, 1809 zu Berlin geboren, welcher für die Universitätsstudien auf dem K. Friedrich Wilhelms-Gymnasium vorgebildet, in den Jahren 1828— 1831 zu Ber- lin und Göttingen Theologie und Philologie studirte, im Mai 1832 zu Halle das theologische Candidaten-Examen und im September 1833 in Berlin die Oberlehrerprüfung bestand.
2) Herr August Theodor Julius Gottheiner, 1809 zu Berlin geboren, der nach voll- endetem Besuch des K. Joachimsthalschen Gymnasiams den philologischen Studien in Berlin und Leipzig in den Jahren 1829— 1833 oblag, und im September v. J. die Prüfung zum Oberlehrer bestand.
Gegenwärtig tritt ein:
3) Herr Friedrich Barentin, 1812 zu Berlin geboren, der auf dem Cöllnischen Real- Gymnasium vorgebildet, im Jahr 1833 als erster Abiturient von demselben entlassen wurde. (Vergl. Programm 1831 S. 41f.) Vorliebe für das Lehrfach liess ihn das früher gewählte juristische Studimm mit dem philosophischen vertauschen. Er studirte auf hiesiger Universität vorzüglich Mathematik und Naturwissenschaften, und legte nach vollendetem Triennium zu Michaelis 1833 die Oberlehrerprüfung ab. Schon während derselben und vorher war ihm
gestattet das gesetzliche Probejahr an der hiesigen Königsstädtischen Stadtschule zu beginnen, in welcher Stellung er ein gläckliches Lehrertalent auszubilden Gelegenheit hatte.
B. Schülcer.
Auch unter der Zahl der Schiiler des Real-Gymnasiums haben wir Verluste zu be-
klagen, die der Tod zweien Zöglinge herbeiführte. 1. Rudolph Rudelius, Sohun eines verstorbenen Kaufmannes zu Frankfurth a. d. O., der nur wenige Monate der Unterquartaclasse angehörte und durch ein kindlich gutes Betra-
—
) De Rebus Teracleae Ponti.
Libri VI. Specimen primum Brandenburgi, in officina 7. J. Wiesickii impressum. 1833 5 8 6


