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Vom 16. Mai 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium teilt mit, dass den Professoren Dr. Beinling, Dr. Roseck, Dr. Meister, Oberdieck, Dr. Peiper, Tardy, Dr. Winter und Dr. Täschner durch Allerhöchsten Erlaß der Rang der Räte vierter Klasse verliehen worden ist.
Vom 18. Mai 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium fordert Bericht über die bei den letzten Abschluß- und Reife-Prüfungen gemachten Erfahrungen.
Vom 3. Juni 1893. Der Magistrat verfügt, dass Anträge auf Befreiung der Lehrer von mili- tärischen Ubungen künftig an ihn gestellt werden sollen..
Vom 16. Juni 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium veranlaßt den Direktor, sich über die Frage der Rückwirkung der mitteleuropäischen Zeiteinteilung auf die höheren Schulen zugleich unter Berücksichtigung der anderen Schularten am hiesigen Orte und über die Mittel zu äussern, wie den aus der neuen Einrichtung insbesondere für das Winterhalbjahr etwa sich ergebenden UÜbelständen abzuhelfen sein möchte.
Vom 1. Juli 1893. Der Magistrat zeigt an, dass vom 1. April 1893 ab in den Spezialetats die zur Unterhaltung und Vermehrung der Schülerbibliotheken notwendigen Mittel eingestellt worden sind, Lesegeld also von den Schülern nicht mehr erhoben wird.
Vom 14. Juli 1893. Der Magistrat teilt mit, dass vom 16. August ab die katholischen Schüler der Gymnasien zu St. Elisabet und zu St. Maria-Magdalena getrennt von den katholischen Schülern des Realgymnasiums zum heiligen Geist Religionsunterricht erhalten sollen.
Vom 21. Juli 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium verfügt, dass am 31. Oktober zur Feier des Gedenktages der Reformation der Unterricht an allen, auch den staatlichen hiesigen höheren nicht katholischen Anstalten ausfällt, und dass die evangelischen Schüler der katholischen Anstalten an der Teilnahme am Unterrichte an diesem Tage zu entbinden sind.
Vom 1. November 1893. Die Ferien für das Jahr 1894 werden von dem Königlichen Pro- vinzial-Schul-Kollegium folgendermaßen festgestellt:
Ostern: Schulschluß: Dienstag, den 20. März, Schulanfang: Mittwoch, den 4. April.
Pfingsten: Schulschluß: Freitag, den 11. Mai, Schulanfang; Donnerstag, den 17. Mai.
Sommerferien:*) Schulschluß: Freitag, den 13. Juli, Schulanfang: Mittwoch, den 15. August. Michaelis: Schulschluß: Freitag, den 28. September, Schulanfang: Mittwoch, den 10. Oktober.
Weihnachten: Schulschluß: Donnerstag, den 20. Dezember, Schulanfang: Freitag, den 4. Januar 1895.
Gleichzeitig werden die Direktoren darauf hingewiesen, dass an den Tagen des Schulschlusses erst nach vollständiger Erledigung des schulplanmäßigen Unterrichtes der Schluß erfolgen darf, und dass nur diejenigen auswärtigen Schüler, die sonst erst den nächsten Tag die Eisen- bahn benützen müßten, um nach Hause zu kommen, schon um 10 bezw. 11 Uhr vor- mittags von der Teilnahme am Unterricht entbunden werden können.
Vom 7. November 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium teilt Abschrift eines Ministerialerlasses mit, welcher in der Ordnung der Abschlußprüfungen und in der Reife-Prüfungs- Ordnung vom Jahre 1892 mehrere nicht unwesentliche Anderungen trifft.
*) Durch eine neuere Verfügung sind die Sommerferien anderweitig angesetzt: Schulschluhß: Donnerstag, den 5. Juli, Schulanfang: Dienstag, den 7. August.


