Aufsatz 
Die Schul-Disciplin als Erziehungsmittel : ein pädagogischer Versuch / von Franz Idzikowski
Entstehung
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Die Schut⸗Pisciplin als Erziehungsmittel.

2§ 1. 8 Wem auch das Streben nach Reformen im Schulweſen ſowohl bei Behoͤrden als Lehrern nicht mehr ſo lebhaft iſt, wie vor einigen Jahren, ſo verkennen es doch gewiß beide Theile nicht, daß Reformen nothwendig ſind. Obgleich darum durch das Zuruͤcklegen des neuen Unterrichts⸗Geſetzes und durch das Ermatten der Gymnaſiallehrer⸗Vereine ein Stillſtand in dieſen Beſtrebungen eingetreten iſt, ſo laͤßt ſich doch mit Beſtimmtheit erwarten, daß Preußen das ſeit ſo langer Zeit ruhmvoll erſtrebte Ziel, ein Muſterſtaat im Schulweſen zu ſein, nicht aufgeben und binnen Kurzem zu den Verbeſſerungen ſchreiten werde, die ſich als Beduͤrfniſſe der Zeit herausgeſtellt haben, natuͤrlich nach Ausmerzung alles deſſen, was uͤbereilter Eifer und unpraktiſche Idealitaͤts⸗Haſcherei in die Wuͤnſche der Gegenwart gebracht hat.

Wenn aber die leitende Behoͤrde ſich und dem Lande den Erfolg deſſen, was ſie anordnet, ſichern will, dann muͤſſen gewiſſe Grundbedingungen erſt erfuͤllt und durch dieſe die Ausfuͤhrung moͤglich gemacht werden. Als ſolche betrachte ich in Bezug auf die Gymnaſien die Reviſion und Vervollſtaͤndi⸗ gung ſämmtlicher, den Unterricht und die Erziehung betreffenden, Inſtruktionen, die zweckmaͤßigere praktiſche Ausbildung der angehenden Gymnaſiallehrer, die zweckmaͤßigere Beaufſichtigung der Gymnaſien in Allem, was die Verordnungen beſtimmen u. ſ. w.

Ohne die Erledigung dieſer und aͤhnlicher Punkte wird Vieles von dem, was neu eingefuͤhrt werden ſoll, auf dem Papiere bleiben, wie es vielfach ſchon jetzt mit den bisherigen Verordnungen geht (Verhandlungen der ſchleſiſchen Geſellſchaft fuͤr vaterlaͤndiſche Kultur vom Jahre 1847 S. 332). Es muß darum einem Jeden, dem die Bildungs⸗Anſtalten unſeres Landes am Herzen liegen, wuüͤnſchens⸗ werth ſein, daß durch Bearbeitung ſolcher einzelnen Theile und Erlaß dahin zielender geſetzlicher Beſtimmungen ein feſter Boden für die Ausfuͤhrung ſowohl des bisherigen, als auch des zu erwartenden Unterrichts⸗Geſetzes gewonnen werde.

Sollte aber Jemand einwenden, daß durch ſolche Einrichtungen zwar die Ausführung alles Angeordneten geſichert, aber auch die Moͤglichkeit geboten wuͤrde, ein dem ganzen Lande mißliebiges Unterrichts⸗Syſtems durchzuführen, ſo erwiedere ich, daß Unzweckmaͤßiges immer noch nachtheiliger iſt, als der moͤgliche Mißbrauch des Zweckmaͤßigen, daß ferner Geſetze, welche mehr thun wollen, als blos den Beduͤrfniſſen und Ueberzeugungen der gebildeten Bevoͤlkerung den formellen und bindenden Ausdruck zu geben, d. h. welche gegen dieſe Neues ſchaffen wollen, auf die Dauer immer unausfuͤhrbar bleiben, daß endlich gerade durch eine feſte und genaue Ausführung das Nachtheilige einer Verendiang um ſo ſchneller an das Tageslicht treten und dann bald beſeitigt werden wird.

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