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folgendes an: Von Ostern k. J. an sind an allen höheren Schulen der Provinz die Jahreskurse durchzuführen, und es ist demnach in den Ostern k. J. uns zur Genehmigung einzureichenden Lehrplänen derjenigen Anstalten, an denen Jahreskurse bis dahin überhaupt nicht oder nicht in allen Klassen bestanden haben, die ungefähre Verteilung des Jahrespensums jeder Klasse auf die beiden Semester zu bezeichnen. An den einfachen Schulen reicht der Jahreskursus von Ostern bis Ostern, und finden demnach Aufnahmen regelmässig nur zu Ostern statt; zu Michaelis können nur ausnahmsweise solche Schüler aufgenommen werden, welche auf grund ihres Abgangszeugnisses von einer gleichartigen Schule oder der Aufnahme-Prüfung den im zweiten Semester der betr. Klasse stehenden Schülern gleich zu stellen sind. Die Maturitäts- Prüfung findet regelmässig zum Ostertermine statt; es darf jedoch Schülern die Möglichkeit einer Reifeprüfung zum Michaelistermine in den geeigneten Fällen nicht entzogen werden. Für alle diejenigen höheren Schulen, an welchen bis einschliesslich Untersecunda getrennte Cöten oder Jahreskurse dauernd bestehen, ordnen wir die Einrichtung der Wechselcöten mit ihren Consequenzen hierdurch ausdrücklich an.
2. December. Das in Quarta gymn. gebrauchte Uebungsbuch von Ostermann wird auch in Quarta realis eingeführt, ebenso das Uebungsbuch zum Uebersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische in Unter- und Obertertia gymn. und in Obertertia realis.
19. December. An ansteckenden Krankheiten leidende Kinder sollen aus den Schulen entfernt und nicht eher wieder zugelassen werden, als bis ihre völlige Genesung und die Beseitigung der Ansteckungsfähigkeit ärztlich bescheinigt ist. Ebenso ist aus Familien, in welchen Jemand an Pocken, Scharlach, Masern und anderen besonders Kinder gefährdenden Krankheiten leidet, der Besuch der Schulen denjenigen Kindern nicht zu gestatten, die mit dem Kranken in fort- währendem Verkehr stehen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass während der Dauer einer Epidemie alle Klassenzimmer in der schulfreien Zeit durch Oeffnen der Thüren und Fenster gehõrig gelüftet werden müssen. Zur Vermeidung der Staubentwickelung, wie sie durch das gewöhnliche Ausfegen erzeugt wird, sind die Fussböden, Tische und Bänke und wo die Wände mit Oelfarbe angestrichen sind, auch der untere Teil der letzteren feucht abzuwischen.
1882. 7. Januar. Ferienordnung. . Osterferien. Schluss des Wintersemesters: den 1. April, Anfang des Sommersemesters: den 17. April. 2. Pfingstferien Schulschluss: Freitag den 26. Mai, Schulanfang: Donnerstag den 1. Juni. 3. Sommerferien. Schulschluss: Sonnabend den 8. Juli, Schulanfang: Montag den 7. August. 4. Herbstferien. Schluss des Sommersemesters: Sonnabend den 30. September Anfang des Wintersemesters: Montag den 16. Oktober. 5. Weihnachtsferien. Schulschluss: Mittwoch den 20. December, Schulanfang: Donnerstag den 4 Januar 1883.
15. Februar. Die von dem Präpositus Rönnberg verfasste, in der Verlags-Buchhandlung für Militär- Literatur(Berlin W., Blumenthalstr. 10) in 3. Auflage erschienene Schrift:„Unser Kaiser Wilhelm“ erscheint zur Verbreitung unter den Schülern namentlich bei Gelegenheit der Fest- feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers wohlgeeignet. Wir empfehlen sie daher der Beachtung mit dem Bemerken, dass der Preis 80 Pfennig beträgt und auf je 5 Exemplare ein Freiexemplar gewährt wird.
25. Februar. Dem Oberlehrer Dr. Holfeld wird zum Zwecke einer Studienreise nach England und Frankreich ein Urlaub vom 1. April ab auf die Dauer von 6 Monaten gewährt.
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