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Vom 4. März. Die neuen unter dem 22. Januar c. erlassenen Instructionen fär die Diree-
toren, sowie für die Lehrer und Ordinarien der diesseitigen Provinz gehen dem Director
zur Kenntnissnahme und Nachachtung zu.
Vom 20. März. Auf Veranlassung des Herrn Ministers werden dem Director zwei Exemplare eines hotographischen Portraits Sr. Maj. des Königs mit der Anweisung zugesandt, dieselben bei der evorstehenden Geburtstagsfeier Sr. Majestät an fleissige und wohlgesinnte Schüler zu vertheilen.
50) des Magistrats.
Vom 20. März. Mittheilung des in Betreff der Schulgeldfreiheit der Lehrerkinder gefassten Stadt-
verordneten-Beschlusses vom 13. März 1868, welcher also lautet: Auf den Antrag des Magistrats wird der Stadtverordneten-Beschluss vom 25. Januar 1861 über die Schulgeldbefreiung der Lehrer- kinder dahin modificirt, dass den Kindern, welche sich der Schulgeldbefreiung unwürdig machen, auf Antrag des betreffenden Lehrercollegiums die Wohlthat der Schulgelderfreiheit entzogenwerden kann.
C. Statistiche Nachrichten.
I. Lehrer.
Der erste Lehrer der mit dem Gymnasium verbundenen Vorschule Herr August Wedel ist, nachdem er am 7. Juni
1867 erkrankt war und die Püngstferien auf dem Schmerzenslager zugebracht hatte, am 18. Juani sanft entschlafen und ist am 21. Juni von allen Lehrern und Schülern der Anstalt zu Grabe geleitet worden.
Johann August Wedel, geb. zu Woldenberg am 14. Sept. 1821, Sohn eines Tuchmachermeisters daselbst, erhielt seine Ausbildung für den Lehrerstand auf dem Seminarium zu Neuzelle von 1840— 42. Seit 1844 wirkte er als Lehrer in hiesiger Stadt und, nachdem er schon von Michaelis 1862 ab ein Semester hindurch den Zeichen- und Schreib-Unterricht am hiesigen Gymnasium vertretungsweise ertheilt hatte, seit Ostern 1864 als Ordinarius der ersten Vorschul-Klasse und als Schreib- und Rechenlehrer der Quinta. Seine amitliche Thätigkeit muss als eine in hohem Grade gesegnete und als eine solche bezeichnet werden, die ihm wegen des freundlichen steis sich gleichbleibenden Ernstes, mit dem er der Jugend gegenüber trat, und wegen des klaren Urtheils, mit dem er das Vorübergehende und Zufällige stets dem einigen und höchsten Zwecke der Erziehung unterordnete, die herzliche Liebe seiner Schüler und hohe Achtung in weiteren Kreisen gesichert hat.
Nachdem nun das Ordinariat der ersten Vorschulclasse dem Lehrer Born und das der zweiten dem Lehrer Otto
übergeben war, ist zum dritten Lehrer der Vorschule der bisherige Lehrer der allgemeinen Stadischule, Herr Carl Albert Röhricht berufen und am 14. Oetober 1867 in sein neues Amt eingeführt worden.
Carl Franz Albert Röhricht wurde am 29. September 1840 zu Sandow bei Frankfurt a./O. wo sein Vater erster Lehrer ist, geboren. Von seinem 12 bis 17. Lebensjahre arbeitete er speciell an seiner Vorbildung für's Seminar, worauf er nach bestandener Aufnahmeprüfung von Michaelis 1857 bis dahin 1860 das Königl. Semi- nar zu Neuzelle besuchte. Nach abgelegter Entlassungsprüfung war er bis zum 1. Juni 1861 Lehrer an der Bür- gerschule in Zielenzig und trat dann in eine Lehrerstelle an der hiesigen allgemeinen Stadtschule. Nachdem er im October 1862 eine Nachprüfung bestanden hatte, erhielt er eine feste Anstellung bei jener Schule, an der er dann noch bis Michaeli 1867 thätig war.
Die durch den Tod des Prorector Dr. Sausse erfolgte Erledigung der ersten Oberlehrerstelle und dié Errichtung der
Realsecunda machte die Berufung zweier neuer Lehrer nöthig. In die erste Oberlehrerstelle ist vom Magistrat Herr Dr. phil. Eduard Fischer und in die vierte ordentliche Lehrerstelle Herr Dr. phil. Louis Schulze berufen worden und haben beide ihr Amt am 29. April 1867 angetreten. Ferner ist der bisherige wissenschaftliche Hülfslehrer Herr Dr. Köhn als fünfter or- dentlicher Lehrer fest angestellt warden.
Gottfried Eduard Fischer wurde 1835 zu Gross-Wanzleben, Provinz Sachsen, geboren. Im Jahre 1846 wurde er in das Dom-Gymnasium zu Magdeburg aufgenommen und war Schüler dieser Anstalt bis zum Jahre 1848. Dann siedelte er mit seinen Eltern nach Berlin über und besuchte das dortige Friedrich-Wilhelms- Gymnasium, das er Ostern 1855 mit dem Zeugniss der Reife verliess, um sich auf der Berliner Universität vor- zugsweise dem Studium der Mathematik und Naturwissenschaſten zu widmen. Ende 1858 trat er in das unter Leitung des Herrn Prof. Schellbach stehende mathematische Seminar ein, wurde im März 1859 von der Berliner Universität rite zum Doctor der Philosophie promovirt und legte bald nachher das Staatsexamen für das höhere Schulfach ab. Nachdem er darauf ein Jahr als Vertreter des Mathematikers am Königl. französischen Gymnasium und ein zweites Jahr am Königlichen Cadetten-Corps in Berlin gewirkt hatte, übernahm er von 1862 bis Ostern 1864 den physikalischen und chemischen Unterricht an der Königl. Realschule, während er zugleich als Hülfs- lehrer am Königl. Friedrich-Wilhelms-Gymnasium thätig war. Alsdann folgte er einem Rufe als erster Oberlehrer für die Realclassen des Gymuasiums zu Prenzlau und wurde Ostern 1867 als Prorector an das hiesige Gymnasium berufen.
Carl Friedrich Wilhelm Louis Schulze ist am 20. März 1839 zu Gross-Salza geboren. Seine wissen- schaftliche Vorbildung erhielt er auf dem Pädagogium zu Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg. Von hier mit dem Zeugniss der Reife entlassen, studirte er in Halle und Berlin Philologie, war dann Hauslehrer, leistete nach bestandenem Examen pro fac. doc. am Gymnasium zu Luckau das gesetzliche Probejahr ab, wurde ddn er Universität Göttingen auf Grund seiner Abhandlung„Ueber Herbart's Stellung zu Kant“ zum Doctor der Philoso- phie promovirt und trat Ostern 1867 am hiesigen Gymnasium als vierter ordentlicher Lehrer ein.
Albrecht Friedrich Julius Köhn wurde am 2. October 1841 in Stettin geboren, wo sein Vater Inspec- tor des städtischen Arbeitshauses ist. Er besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und ging Michaelis 1861 nach Ilalle, um Philologie zu studiren. Nach absolvirtem Studium ward er daselbst Ostern 1865 zum Doctor philos. promovirt. Den Sommer dieses Jahres übernahm er in Stettin die Stelle eines Hauslehrers und bestand im Winter 1865 die Prüfung pro facultate docendi. Nachdem er seit Ostern 1866 bis dahin 1867 sein Probejahr am hiesigen Gymnasium absolvirt, ist er dann als fünfter ordentlicher Lehrer hier angestellt worden.
Vertheilung der Lehrstunden unter die Lehrer umstehend.


