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den, wenn a= 72„ s= 128“ und g= 42“ gross sind.— Es soll in einen Kreis ein Viereck ein- geschrieben werden, wenn der Radius r= 78% die Diagonalen e= 132“ und f= 153„ sowie der von diesen gebildete Winkel«= 65 ⁰ 30 gegeben. Wie sind hiernach die Seiten und Winkel des Vierecks zu berechnen und zwischen welchen Grenzen wird der Winkel« liegen müssen?— Ein kreisförmig ausgeschnittener Kugelspiegel hat eine Wölbung von 22° 34“ 20 und einen Flächeninhalt von 3 ½1 Fuss. Wie gross ist der Radius der zugehörigen Kugel und der Körperinhalt des zuge- hörigen Kugelausschnittes?
13. 14. 15. 16.
B. Verfügungen.
des Höniglichen Prorinzial-Schul-Collegiums.
Vom 3. April. Im Auftrage des Ministeriums wird der Bibliothek: Keplers wahrer Geburtsort, Abh. von Gruner, als Geschenk übergeben.
Vom 16. April. Mittheilung des Ministerialrescripts vom 30. März 1867, betreffend die noch geltenden Bestimmungen wegen der Candidati probandi.
Vom 20. April. Es wird die Einführung folgender Schulbücher genehmigt: 1) des lateinischen Lesebuchs von F. Gedike(Hoffmann), 2) der Aufgaben von IH. 6. Simon, 3) der griechischen Grammatik von Franke nebst dem Regelbuche von Seyffert, 4) des deutschen Lesebuches von Hopf und Paulsiek II. Theil 2. Abth., 5) des Manuel de la litérature Française von Plötz. Vom 14. Mai: betreffend den Beginn des Unterrichts für Civileleven bei der Königl. Central-
Turnanstalt.
Vom 17. Mai. Empfohlen wird zur Aunschaffung für die Schüler-Bibliothek: Karl Russ: in der freien Natur, Schilderungen aus der Thier- una Pflanzenwelt, und: Meine Freunde, Lebens- bilder und Schilderungen aus der Thierwelt.
Vom 21. Mai. Die Einführung des Hülfsbuchs für den Religionsunterricht von Hollenberg zum Gebrauche in den beiden obersten Real-Classen wird genehmigt.
Vom 4. Juni. Mittheilung des Ministerial-Rescripts vom 14. Mai 1867, in welchem der Ankauf der Abdrücke von Gemmen der von Stoschischen Sammlung zur Belebung des philologischen Unterrichts und zur Erweckung richtiger Anschauungen über die antike Kunst Anerdfohlen wird. Vom 1. Juli. Die Sommerferien werden für die mit dem Gymnasium verbundene Vorschule auf
vier Wochen ausgedehnt.
Pdm 72. Angust. Nachträge zur Verfügung vom 16. April die Zeugnisse über das Probejahr etreffend.
Vom 23. August. Genehmigt wird die Einführung von Rammelsberg: Grundriss der unorgani- schen Chemiie für Secunda und Prima realis.
Vom 20. September. Lehrer, welche Landwehroffiziere sind, dürfen im Falle einer Mobilmachung nicht reclamirt werden.
Vom 24 October. Der Raum zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfung der Abiturien- ten soll soviel wie möglich eingeschränkt, die mündliche Prüfung aber so nahe wie möglich an das Ende des Semesters gelegt werden. Die Dictate zu den lateinischen, griechischen uud fran- zösischen Scriptis der Abiturienten brauchen fortan dem Königlichen Departementsrath nicht mehr
3 Auswahl vorgelegt werden. Es genügt die Zustimmung des Directors zur Vorlage des Fach- ehrers.—
Vom 28. October. Von den Verhandlungen der ersten schlesischen Directoren-Conferenz wird ein Exemplar für die Bibliothek übersandf.
Vom 18. Decbr. Fortan sind 336 resp. 337 Exemplare des Programms an das Königl. Schul- Collegium und 126 an die Geheime Registratur des Königl. Ministeriums einzureichen.
Vom 4. Jan. 1868. Der Oberlehrer Dr. Reinhold Koepke’ wird für den Fall einer Mobilmachung des Heeres vom Königl. Ministerium als unabkömmlich anerkannt. 5 Vom 7. Jan. Mittheilung folgender Ferienordnung für 1868:
Schluss des Unterrichts Anfang des Unterrichts nach den Ferien.
1. Osterferien 4. April 20. April 2. Pfingstferien 29. Mai 4. Juni
ommerferien 4. Juli 3. August
4. Michaelisferien 26. September 12. October 5. Weihnachtsferien 19. December. 4. Januar 1869.
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