23.
24.
30
Vom 31. Juli. Es wird das lateinische Lesebuch von Gedike— Hoffmann als geeignet zum Gebrauch in Realclassen empfohlen.
Vom 15. October. Mittheilung eines Ministerialerlasses, in welchem den Directoren aufgegeben wird, zukünftige Theologen auf die Nothwendigkeit der ebräischen Studien aufmerksam zu machen. Das Schul-Collegium verlangt dasselbe auch in Bezug der zukünftigen Philologen.
Vom 19. October. Betr. den Lehrplan.
Vom 22. October. Genehmigung des Lectionsplans und der Vertheilung der Lehrobjecte und Or- dinariate.
Vom 5. November. Der Director wird angewiesen die Schüler auf die Feier des Friedensfestes (11. Novbr.) vorzubereiten und ihnen die betr. königl. Cabinets-Ordre mitzutheilen.
Vom 4. December. Mittheilung der Ministerialverfügung vom 27. Novbr., nach welcher eine Beur-
theilung der Leistungen im Turnen nicht nur in die halbjährigen Censuren, sondern auch in die
Abiturientenzeugnisse aufgenommen werden soll.
Vom 17. Decbr. Es wird Nachweis darüber verlangt, ob und welche Lehrer und Beamte der An- stalt im letzten Kriege gegen Oestreich gefallen sind.
Vom 7. Januar 1867. Mittheilung eines Gutachtens betreffend die Schliessung der Schulen beim Ausbruch einer Epidemie. Danach darf die gänzliche Schliessung einer Schule nicht ohne drin- gende Noth erfolgen.
Fom 7. Januar. Der Director wird auf das neue Reglement für die Prüfung der Candidaten des höheren Schulamts und sein Verhalten denjenigen Schülern gegenüber aufmerksam gemacht, welche sich einst dem höheren Schulamt widmen wollen.
Vom 10. Januar. Mittheilung der Ferienordnung für 1867: Classenschluss. Anfang des Unterrichtes. Osterferien Sonnabend, 13. April c. Montag, 29. April c. Pfingstferien Freitag, 7. Juni c. Donnerstag, 13. Juni c. Sommerferien Sonnabend, 6. Juli c. Montag, 6. August c. Herbstferien Sonnabend, 28. Sept. c. Montag, 14 October c. Weibnachtsferien Sonnabend, 21. Decbr. c. Montag, 6. Januar 1868.
Vom 17. Januar. Einer bedrängten Lehrerwittwe wird eine Pension und ihren Kindern Erziehungs- gelder bewilligt.
. Vom 5. Febr. Es wird Bericht darüber verlangt, ob der am hiesigen Gymnasium beschäftigte Zei-
chenlehrer die durch die Instruction vom 2. Oct. 1863 angeordnete Prüfung als Zeichenlehrer abge- legt hat.
. Vom 19. Febr. Von den bei der Anstalt erscheinenden Programmen sind anstatt der bisherigen 263
hinfort 271 resp. 272 Exemplare einzusenden. 3 Vom 1. März. Mittheilung eines neuen Reglements für das Colloquinm pro rectoratu.
II. des Magistrats. 1
Vom 28. Juni. Der Turnlehrer Müller wird mit der interimistischen Leitung des Gesangunterrichts beauftragt
Vom 295 September. Dem Director wird mitgetheilt, dass der Musiklehrer Köllner zum Cantor an der Hauptkirche und Gesanglehrer des Gymnasiums gewählt worden sei. Vom 29. December. Dem Director wird mitgetheilt, dass der OI. Dr. Fischer in Prenzlow zum Prorector, der OL. Schmelzer in die vierte und der GL. Dr. Koepke in die fünfte Oberlehrerstelle, Dr. Ziegler in die zweite und Kleinert in die dritte ordentliche Lehrerstelle gewählt sei.
Vom 2. Januar 1867. Cand. Dr. Schulze in Luckau ist zum vierten ordentlichen Lehrer gewählt worden. 4
Vom 10. Januar. Der Cand. prob. Dr. Köhn hierselbst ist zum fünften ordentlichen Lehrer ernannt
worden.


