65⁵ Sonnabend den 5. April 1884.
Vormittags von 9 Uhr an:
Schlussfeier.
Chorgesang:„Grosser Gott, wir loben Dich“ von Bitter.
Deklamationen:„Die Gottesmauer“ von Clemens Brentano, vorgetragen von dem Quartaner Justus Hesse.
„The first voyage“ by Miss Eliza Cook, vorgetragen von dem Sekundaner Theodor Warlich.
„Wenn heut ein Geist herniederstiege“, vorgetragen von dem Tertianer Her- mann Lüer.
„Souvenirs d'enfance“ par Béranger, vorgetragen von dem Tertianer Paul Loos.
„König Karls Meerfahrt“ von Ludwig Uhland, vorgetragen von dem Primaner Heinrich Steinbach
„The Charge of the Light Brigade“ by Alfred Tennyson, vorgetragen von dem Abiturienten Georg Baumann.
Chorgesang:„Gondellied“, Melodie von C. M. v. Weber.
Abschiedsgruss der Abiturienten, gesprochen von dem Abiturienten Wilhelm Schulze.
Erwiderung, gesprochen von dem Primaner Jean Kuhrasch.
Chorgesang:„Zuruf an das YVaterland“, Melodie von II. Nägeli.
Entlassung der Abiturienten durch den Direktor.
Choralgesang:„Nun danket alle Gott“.
Bekanntmachung der Versetzung und Austeilung der Zeugnisse für die Klassen Prima bis Quarta.
V. An die Eitern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 21. April 1884 mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler Dieselben haben sich vormittags pünktlich um 8 Uhr im Schulgebäude einzufinden. Die für die Anmeldung erforderlichen Bescheinigungen müssen aber vorher dem Unterzeichneten vorgelegt, insbesondere muss auch das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule schon vorher eingeliefert sein.
Die Aufnahme in die Sexta geschieht vorschriftsmässig in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre und setzt demnach im allgemeinen das Vorhergehen eines drei- jährigen Unterrichts voraus. Die elementaren Vorkenntnisse, welche vor der Aufnahme nach-
gewiesen werden müssen, lassen sich dahin zusammenfassen, dass von den Knaben gefordert wird:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und der sogenannten lateinischen Druckschrift; Kenntniss der Redeteile; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes obne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Ge- schichten des alten und neuen Testaments.
Das Schulgeld beträgt monatlich in Sexta und Quinta 5 M.(für Auswärtige 6,50 M.), in Quarta und Tertia 6 M.(für Auswärtige 8 M.), in Sekunda und Prima 7 M.(für Auswärtige 9,50 M.). Dasselbe muss mindestens monatlich vorausbezahlt werden. Die Schulgeldzahlung beginnt für alle Schüler, welche beim Beginne des Schuljahres eintreten, mit dem 1. April, bei solchen, die im Laufe des Schuljahres eintreten, mit dem Eintrittsmonat, es sei denn, dass der Eintritt in der zweiten Hälfte eines Monats erfolgt, in welchem Falle die Zahlung erst mit dem folgenden Monat anfängt. Die Schulgeldzahlung hört auf bei schulpflichtigen Knaben mit dem Schlusse des Quartals, in welchem der Abgang erfolgt. Für nicht mehr schulpflichtige ein- heimische Schüler dagegen und bei unfreiwilligem Abgange wird das Schulgeld nur bis zum Schlusse des Abgangsmonats erhoben. Jeder Abgang setzt übrigens eine schriftliche oder mündliche Abmeldung seitens der Eltern oder deren Vértreter voraus, bei welchen eine Angabe der weiteren Bestimmung wünschenswert, wenn es sich um schulpflichtige Schüler handelt, erforderlich ist. Bei solchen Schülern, die Ostern abgehen, wird das Schulgeld nur bis Ende März erhoben, so-


