. in Aie nalcht 6 Klassc iner Klasse gesessen haben, doch zur Versctzung in die nächst höhere luss nicht für reif erklärt werden können, aus der Anstalt entfernt werden sollen, 1C... 2 2 Lachri nAdem den Aeltern, Vormündern oder sonstigen Angchörigen zuvor Nachricht
gegeben worden ist.
6) Da der Zudrang junger Leute katholischer Confession, welche sich dem höhern Schulfache widmen, und zu dem Ende die Unterstützung des Staats in Anspruch nehmen, so groſs ist, daſs er die dazu zu Gebote stehenden Mittel weit übersteigt, und da bey der vorhaudenen Ueberzall kein dringender Grund mehr vorhanden ist, durch Unterstützung aus öflentlichen Fonds zur Ergreifung der philol. Studien zu ermuntern, um s0 weniger, als kaum Aussicht vorhanden ist, die jetzigen Candidaten mit Lehrämtern zu versorgen, so hat das Königl. Ministerium durch Beschlufs vom 12. Juli d. J. bestimmt, für den Verlauf der nmüchsten drey Jahre mit den Unterstützungen aus den Neuzelleschen Fonds für katholische. Philologen und andere Candidaten des höhern Schulfaches einzuhalten, und vielmehr, da es so sebr an tüchtigen Leuten zur Besetzung der theologischen Lehrämter mangelt, nach dieser Seite hin die Unterstützungen zu verwenden.
7) Durch Verfügung vom 16. Aug. d. J. wurde den Dire stimmung Sr. Erzbischöflichen Gnaden zu Cöln mit
ctoren die Be- Ostern des kommenden Jahres 182
4 setheilt, nach welcher von 9 ab in der Erzdidcese Cöln kein Theologr Lerner zur Prüſung für den Empfang der höherm Wa acolos ner zur Prüfung en Empfang der höhern Weihen zugelassen wird, welcher nicht nachweisen kann, daſs er seine Gymnasialstudie den bestehenden Vorschrif
werden ten gehörig vollendet, vorschriftmäſsig bestanden.
1 UAS13 n nach und die Abimurienten- Prüfung oder bey der wisseuschaftlichen Prüfung- Conumis
sion zu Bonu wenigstens das Zeuguiſs Mro. Zwch erhalten hat-
Chronik des Gymnasiums.
1) Das Schuljahr wurde am 168. Oetbr. mit dem 6. Sept. d. J.
2) Da das Kön
Angelegenheiten mitt
v. J. cröffnet, und dasselbe endel
igl. Ministerium der ge
3.. els Verfügung vom er
istlichen, Unterrichts- und Medizinal- der Religionunterricht von den
sten Sept. v. J. angeordnet hat, daſs Abiturienten-Prüfungen an den Gymnasien nirgends ausgeschlossen, vielmehr mit der Prüfung in demselben jedesmal der Anfaug gemacht und zugleich hinsichtlich der katholischen Schüler ein eifäbrener Cenuß⸗ licher alv duahiseheitlchen Camumissaphis zugezogcn werden solle, so wurde ab solcher für das hiesige Gymnasium der Ehrendomherr rne u4. dechant, Herr IVven durch Verfüg.
Oberpfarrer und Land- ung vom 3. Januar d. J. ernannt. 3) Im Monate Junius d. J, erfolgte die
Anstellung des Herrn Dr. Lucas zum ordentlichen Lehrer am hiesigen Gymnasium, nachdem derselbe bereits


