— 51—
folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvor- stand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, welche bisher eine Freistelle hatten—, bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X— VIII, 8 b— 6b be- stehen keine Freistellen.
Giessen, den 15. März 1895.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule. Dr. F. Landmann.


