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2. Höhere Mädchenschule: Freitag, den 29. März 1895.
9— 9 ½ Kl. X Lesen u. Anschauung: H. Straub. 9 ½— 10„ IX Rechnen: Herr Mulch.
10— 10 ½„ VIII Deutsch: Herr Lehr.
10 ½— 11„ VlI Geographie: Frl. Zimmermann. 11— 11 ½„ VI Französisch: Frl. Welcker.
11 ½— 12„ V Geschichte: Herr Kromm.
12— 12 ½„ IV Englisch: Frl. Hanstein.
12 ½— 1„ III Deutsch: Frl. Frank.
3— 5„—V Purnen: Herr Lehr.
Zu diesen Prüfungen laden wir hiermit die verehrten Eltern ergebenst ein. Die Zeichnungen sind in Klasse IV, die Handarbeiten in Klasse 2 b ausgestellt.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April, morgens 8 Uhr. Die Anmeldungen für die höhere und erweiterte Mädchenschule erfolgen Montag den 22. April, morgens von 10—1 Uhr; die Kinder, welche noch keine Schule besucht haben, werden für Klasse X der höheren und Klasse 8b der erweiterten Mädchenschule im unteren Stock angemeldet. Erforderlich ist für dieselbe Beibringung des Impfscheins, sowie die genaue Angabe der Taufnamen und des Geburtstages des Kindes, wie des Namens des Vaters oder Pflegers, bei auswärts geborenen Kindern die Vorlegung des Geburtsscheines.
Kinder, die schon eine Schule besucht haben, bringen ein Zeugnis über den seitherigen Schulbesuch bei und, wenn sie über 12 Jahre alt sind, eine Bescheinigung über ge- schehene zweite Impfung. Ihre Anmeldung erfolgt im Zimmer des Unterzeichneten im 2. Stock. Das Schulgeld der höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X, IX u. VIII 60 Mark für Klasse VII, VI, V u. IV 84 Mark, für Klasse I, II u. III 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse 8b, 7b u. 6b 36 Mark, für Klasse 5 b u. 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b u. 1b 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes


