Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Realgymnasium Wiesbaden
Entstehung
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1867 nach den früheren nassauischen Bestimmungen abgehalten. Doch wurde schon am 27. Dezember 1868 bestimmt, dafs im wesentlichen nach den preuſsischen Vorschriften von 1859 zu prüfen sei. Unter den Abiturienten sind 3., denen die durch die Mopilmachung im Jahre 1870 herbeigeführten Erleichterungen zu gute kamen. Nach der Ministerialverfügung vom 19. Juli 1870 sollten die militärpflich- tigen oder zum freiwilligen Eintritt in das Heer entschlossenen Pri- maner des 4. Semesters alsbald einer mündlichen Prüfung unterzogen werden; von einer schriftlichen Prüfung wurde abgesehen. Schon am 22. Juli fand diese statt, die beiden Aspiranten W. Reber und R. v. Tschudi bestanden. Eine vom 25. Juli 1870 datierte Mini- sterialverfügung liels auch solche zum Kampfe für das Vaterland bereite Schüler zu einer alsbald vorzunehmenden schriftlichen und mündlichen Prüfung zu, welche erst im 3. Semester der Prima standen. Edmund Blum aus Biebrich bestand diese Prüfung. Alle drei traten in die Armee ein.

Da bei den Leistungen der Abiturienten Mängel hervorgetreten waren besonders geringe Kenntnisse in der Elementarmathematik, einseitige Bevorzugung bestimmter Zweige der Mathematik und zu hohe Anforderungen in diesen, so bestimmte eine Ministerial- verfügung vom 31. Dezember 1879, dals nach§ 2, 8 des Reglements vom 6. Oktober 1859 geprüft und die Zahl der schriftlichen Arbeiten auf drei beschränkt würde, von denen je eine aus der Elementar- mathematik, der Differenzial- und der Integralrechnung, dagegen keine mehr aus der analytischen Geometrie genommen werden sollte. Die Arbeit aus der darstellenden Geometrie sollte fortfallen, dafür sollten die Klassenleistungen bei der mündlichen Prüfung vorgelegt werden. Derjenige galt hinfort als nicht bestanden, der in der Ple- mentarmathematik ungenügende Leistungen aufwies, während minder- wertige Leistungen in einem anderen Zweige der Mathematik diese Folge nicht hatten.

Zumeist war bei der mündlichen Prüfung ein königlicher Kom- missar zugegen, und zwar fungierten als solche Reg.-Rat Hirsch- felder im Jahre 1868, von da ab die Räte des Königlichen Pro- vinzial-Schulkollegiums, welches am 15. Juni 1868 in Wirksamkeit getreten war, und zwar Provinzial-Schulrat Dr. Rumpel, seit Ostern 1883 Provinzial-Schulrat und später Geh. Regierungs-Rat Dr. Lahmeyer, seit Herbst 1894 Provinzial-Schulrat Dr. Pähler, der die erste Prüfung am 15. März 1895 abnahm. Von Direktoren