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Religion, Kulturzustand) Hinsicht, sowie eine genaue Bekanntschaft nicht allein mit der Entwickelung, sondern auch mit der Verfassung und den innern Verhältnissen der jetzt bestehenden bedeutenden Staaten zu geben.— Detailliertere Behandlung des engern und weitern Vaterlandes, zugleich als Typus geographischer Anschauung.
Die genannten Unterrichtsgegenstände sind teils opligatorisch, teils fakultativ.
Fakultativ sind aulser dem bereits als solchen bezeichneten Unterrichte in der Technologie, welcher übrigens, einschlielslich der technisch-chemischen Uebungen, für die vom lateinischen Unterrichte entbundenen Schüler obligatorisch ist:
a) in den beiden obersten Klassen der dreistündig erteilte Unter-
richt im freien Zeichnen.
b) eine Stunde des physikalischen Unterrichts in der Prima, nämlich diejenige, worin die Uebungen im Experimentieren angestellt werden.
c) Eine Stunde des theoretischen Unterrichts in der Chemie in Prima. Da unter denjenigen Berufsarten, für welche das Realgymnasium vorbereitet, einzelne sind(z. B. Inge- nieurwissenschaften, Baukunde etc.), für welche eine nicht so weit gehende Vorbildung in der Chemie erforderlich ist, als für gewisse andere(z. B. Berg- und Hüttenkunde, höherer Gewerbebetrieb etc. etc.), so ist die Teilnahme an dieser Stunde nicht allgemein verbindlich.
d) Eine Stunde Zoologie und Botanik in Prima, welche im besonderen Interesse zukünftiger Forstleute ertheilt wird.
e) Der Unterricht in der englischen Sprache.
Jeder Schüler der Anstalt gehört einer der drei Gymnasial- klassen an und hat deren obligatorische Lehrstunden zu pesuchen, sowie er unter der speziellen Aufsicht und Leitung des für die betreffende Klasse bestimmten Ordinarius steht.— Ausnahmsweise und namentlich auf die Zeit der Uebergangsperiode wird es gestattet. dals einzelne Schüler, welche nach ihrem sonstigen Kenntnisstande in die Sekunda oder Prima einzutreten befähigt sind, aber in den exakten Fächern noch nicht die für ihre Klasse notwendigen Kennt- nisse besitzen, in diesen Fächern an dem Ünterrichte in verschiedenen Klassen unter Dispensation von einem oder dem andern obliga- torischen Gegenstande ihrer Klasse, dessen ausreichende Kenntnis sie nachzuweisen haben, teilnehmen.


