22 nisse verlangt, welche zum Eintritt in die Tertia der übrigen Nass. Gymnasien berechtigen. Die von den Lehrerkollegien dieser andern Gymnasien in den übrigen Unterrichtsfächern, auſfser dem Griechischen, für reif zum Eintritt in Tertia Erklärten treten auf Vorlage eines genügenden Zeugnisses ohne weitere Prüfung in die Tertia des Real- gymnasiums ein; alle übrigen Schüler, welche nicht von einem andern Gymnasium unmittelbar übertreten und in die unterste Klasse des Realgymnasiums aufgenommen werden wollen, sowie alle Aspiranten für höhere Klassen des Realgymnasiums müssen durch eine Prüfung nachweisen, daſs sie ein entsprechendes Mals von Kennt- nissen besitzen. ¹)
Der Unterricht im Realgymnasium umfaſst Religion, Geometrie, Arithmetik, Physik, Mechanik, Chemie, Mineralogie, Botanik, Zoologie, Geographie, Geschichte, deutsche, lateinische, französische, englische Sprache, Zeichnen, Gesang und Turnen, sowie Technologie im spe- ziellen Interesse der zukünftigen Industriellen, welche oben unter b) näher bezeichnet worden sind und von der Teilnahme am latei- nischen Unterrichte, wie alle Schüler, welche demnächst ein Maturi- tätsexamen zu machen nicht beabsichtigten, entbunden werden können.
Bezüglich der exakten Fächer(der gesamten Mathematik ein- schlieſslich des konstruktiven Zeichnens, der Naturwissenschaften, der Mechanik und der Technologie) ist der Zweck im allgemeinen Bewirkung einer sicheren Kenntnis derjenigen Thatsachen und Ge- setze, welche beim Studium auf den Akademien, für die das Real- gymnasium vorzubereiten bestimmt ist, als Fundament zum eigent- lichen Fachstudium dienen, sowie derjenigen, welche Anwendung in solchen Abteilungen der Technik finden, für deren Ausübung das Realgymnasium zufolge des oben unter b) Gesagten vorbilden soll; sodann namentlich Gewährung von Fertigkeit und Gewandtheit in der Anwendung dieser Gesetze etc. zum Lösen von Aufgaben durch Rechnung oder Konstruktion, endlich Einübung der streng wissen- schaftlichen Methode der Mathematik und der Naturwissenschaften. Es wird bei Verfolgung dieses Zweckes im Interesse derjenigen Schüler, welche sich demnächst durch akademische Studien im
¹) Beim Uebergang, Ostern 1857, wurden die Schüler der hisherigen Quinta, welche für Quarta reif erklärt worden waren und das Realgymnasium zu absolvieren gedachten, zu einem zweijährigen Kursus in die Tertia aufge- nommen. Doch stand ihnen frei, ihre Vorbereitung, wie es sonst Vorschrift war, in dem Gymnasium oder einer Realschule zu vollenden.


