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Hessen und Pfalz machten dagegen geltend,„dass die Reformation eines solchen gewaltigen Königreichs nicht auf eine oder die andre Confession, sondern allein auf den rechten und wahren Hauptgrund der evangelischen und prophetischen Schriften geschehen könne“¹). Die Gesandtschaft unterblieb; auf Wansch Antons von Navarra gingen im Herbst Theologen aus der Pfalz und aus Würtemberg nach Paris, aber das Religionsgespräch zu Poissy, in welchem Beza, der Schüler Calvins, die evangelische Sache vertreten hatte, war schon vorüber, und weitere Verhandlungen zwischen französischen und deutschen Protestanten, von Landgraf Philipp befürwortet²¹), wurden von Würtemberg abgelehnt.
Es war ein letztes grosses persönliches Verdienst, das sich der Landgraf erwarb, als 1562 plötzlich die Religionskriege in Frankreich losbrachen, dass die Evangelischen Deutschlands sich doch bei der Bedrängniss ihrer Glaubensgenossen nicht gänzlich unthätig zeigten. Er leistete zusammen mit Pfalz, Würtemberg und Baden eine Geldhülfe von 100,000 Gulden und schickte 4000 Mann unter seinem Marschall Rollshausen, die in der Schlacht bei Dreux ihre Schuldigkeit thaten. Seinem Beispiel folgend, traten im nächsten Kriege, den der Landgraf nicht mehr erlebte, Johann Casimir von der Pfalz und später Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken, jeder mit wenigstens 10,000 Mann, auf den Kampfplatz, und noch 1591 war König Heinrich IV. den Deutschen zu Dank verpflichtet, als in Folge eines Beschlusses, der zu Cassel unter Mitwirkung Wilhelms von Hessen gefasst wurde, ein ansehnliches Heer ihm zu Hülfe zog ³) gegen spanische und päpstliche Rüstungen.
Ein Sieg der Unionssache in Deutschland, dessen Philipp sich noch erfreuen konnte, war die Anerkennung des Kurfürsten von der Pfalz als augsburgischen Confessionsverwandten, als auf dem Reichstag von 1566 besonders Christoph von Würtemberg ihn von der gemeinschaftlichen Verhandlung in Religionssachen ausschliessen wollte. Aber die chemalige Einigung von Fürsten und Städten durch das ganze Reich herzustellen war nicht mehr möglich. Das jüngere Geschlecht verstand die Gefahren nicht, welche nun in veränderter Gestalt den Protestantismus bedrohten; selbstzufrieden wandten die meisten sich ab von dem Gedanken, den Philipp sein Leben lang verfochten hatte, dass die evangelische Gesinnung über dem Buchstaben des Bekenntnisses stehe. Im Testament befahl der Landgraf seinen Söhnen, bei der augsburgischen Confession und der wittenberger Concordie zu bleiben und Sectirer nicht blutig zu verfolgen.¹) Er starb am 31. März 1567 im Schlosse zu Cassel. Hessen blieb während der Regierung seines Sohnes Wilhelm ebenso wie Holstein, Pommern, Anhalt, Nürnberg, Magdeburg u. a. dem Abschluss der lutherischen Orthodoxie fern, welcher in der sächsischen Kirche durch die Concordienformel erfolgte. Aber Philipp hatte doch den Grund zu späterer Spaltung gelegt, indem er auch seinen drei jüngeren Söhnen Landestheile zuwies. Einer von diesen begründete die Linie Darmstadt, welche 1607 mit der Gründung der Universität Giessen sich entschieden dem Lutherthum, wie es damals verstanden ward, zuwandte, während Moritz, Wilhelms Sohn, im wesentlichen die reformirte Lehre einführte. Im dreissigjährigen Kriege standen beide Linien sich schroff gegenüber, Darmstadt auf Seiten des Kaisers, Cassel mit den Schweden verbündet.
¹) Kugler II, 208.
2) ibid. 317.
3) Ranke, französ. Gesch. I, 387, neue Ausg.
4) Aus dem Testament des Landgrafen(Rommel I, 568):„Nachdem auch ein Zwiespalt des Sacraments und Abendmahls halben unter den Predigern ist, welche Prediger nun bei der Concordie, die Bucerus seliger zwischen den Lutherischen und Oberländern hievor gemacht, bleiben und bekennen, dass wahrhaftig im Abendmahl und Sacrament der Leib und das Blut Christi gegeben und genossen werde, sollen sie in keinem Wege verjagen noch weiter in sie dringen. Die Wiedertäufer sind ungleich, da sollen unsre Söhne mit Fleiss den Gelehrten befehlen, ob sie die könnten von ihrer Secte abbringen; welche aber davon nicht abzubringen sind, auf dass sie nicht andere Leut verführen, sollen sie die aus dem Land weisen. Einen Menschen aber um deswillen, dass er unrecht glaubt, zu tödten haben wir nie gethan, wollen auch unsre Söhne ermahnt haben, solches nit zu thun, denn wirs, dass es wider Gott sei, halten, wie das im Evangelio klar angezeigt.“


