34
§ 11. Lehrplan.
Der vorhergehende Stundenplan deutet ausreichend an, Was in unſerer Anſtalt gelehrt wird. In den jährlich an Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz eingereichten Jahresberichten iſt der Lehrplan unſerer Anſtalt gleichſam kryſtal⸗ liſirt. Gerne würden wir die letzten Jahresberichte hier zum Abdruck bringen laſſen, allein es würde dieſe Feſtſchrift dadurch den geſtatteten Umfang überſchreiten. Im Allgemeinen wollen wir hier indeſſen mitteilen, daß wir, wie jede andere Taubſtummen⸗Anſtalt, das Ziel der Volksſchule anſtreben. Freilich kann der Wiſſens⸗ ſtoff nicht in derſelben Breite, wie in der Volksſchule, durch⸗ gearbeitet werden; wir müſſen uns vielmehr in allen Unterrichts⸗ gebieten auf ganz beſonders wiſſenswerte Gegenſtände beſchränken; nur in einem Gebiete greifen wir unendlich viel weiter und tiefer als die Volksſchule: das iſt der Sprachunterricht. Man iſt im großen Leben daran gewöhnt, die geläufige Sprache eines ſechs⸗ jährigen vollſinnigen Kindes als ſelbſtverſtändlich vorauszuſetzen; und wie die allgemeine Erfahrung lehrt, mit vollem Rechte! Allein der kleine Taubſtumme bringt keinen Satz mit in die Schule, nicht einmal ein Wort, ja nicht einmal einen einzigen ſprachlichen Laut! Wenn wir im Folgenden dieſen kenntnisloſen Standpunkt des kleinen Taubſtummen etwas näher andeuten, ſo wird man die gewaltige Arbeit einer Taubſtummen⸗Anſtalt begreifen können.
Ohne ſonderliche Bedeutung ſind für den Lehrer der Voll⸗ ſinnigen beim Unterrichte die Hunderte von Partikeln:
„und, aber, doch, indeſſen— wenn, weil, daß, damit— u. ſ. w.“ Dieſe Sachen muß das vollſinnige Kind von ſelbſt wiſſen; der Taubſtumme weiß davon nichts.
Ohne ſonderliche Bedeutung erſcheint die ganze Scala der Geſchlechtswörter:
„ der, die, das— ein, eine, eine— u. ſ. w.“:
Der Taubſtumme weiß davon nichts.
Bei Vollſinnigen wird es gar nicht beſonders anerkannt, wenn ſie die vielen Präpoſitionen:
„in, mit, auf, nach, zu— u. ſ. w.“


