Aufsatz 
Lucian in der Literatur und Kunst der Renaissance / von Paul Schulze
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Die, ‚perstnliche Vorstellung der Wornchiilen. welche für die Sexta angemeldet sind, die p- ‚Angehörigen Sonnabend, den 7. April, vormittags von 10 Uhr ab im Ana u des Unterzeichneten(Gymnasium) bewirken; mitzubringen ist nur das letzte Zensurheft.

Ar Aw Die Aufnahme, bezw. Prüfung neuer Schüler erfolgt ebenda Montag, den 23. April, Re ittags 10 Uhr. Die Aufzunehmenden haben eine Geburtsurkunde, bezw. ein Tauf- zeugnis, den Impf-, ‚bezw. Wiederimpfungsschein und, falls sie bördits eine andere Lehr- Ri. anstalt besucht haben, ein Abgangszeugnis derselben vorsleehn: bei auswärtigen Schülern bedarf die Wahl ebenso wie der Wechsel der Pension vor jeder bindenden Abmachung der ; von den Eltern etc. einzuholenden Genehmigung der Direktion.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April, morgens 9 Uhr. Er

5Wir sehen uns veranlaßt nachstehende Verfügung der Herzogl. Oberschulbehörde vom 28. Oktober 1901 in Erinnerung zu bringen:

1. Beabsichtigt ein Schüler Tanzunterricht zu nehmen, so hat der betr. Vater oder sein Stell- vertreter vor Beginn desselben dem Direktor hiervon Anzeige zu erstatten und zugleich hierbei anzugeben, wo, zu welcher Zeit und wie lange, bezw. von welchem Lehrer oder welcher Lehrerin dieser Unterricht erteilt werden wird.3. Sobald der bez. Tanzstundenkursus seinen Abschluß gefunden hat, ist der Direktor durch die betr. Schüler hiervon in Kenntnis zu setzen.4. Wird die Veranstaltung eines Tanzstundenballes oder

_ einer ähnlichen Festlichkeit in einem öffentlichen Lokale beabsichtigt, so ist dem Direktor spätestens einige Tage vorher durch die betr. Schüler hiervon Mitteilung zu machen und zugleich hierbei anzugeben, wo und unter wessen Leitung die qu. Festlichkeit stattfinden wird, sowie welche Zeitdauer für dieselbein Aussicht genommen ist. Eine etwa beabsichtigte Ausdehnung derartiger Vergnügungen über 12 Uhr abends hinaus hat der Direktor stets schulseitig zu verbieten und nötigenfalls dem TRMER, der qu. Festlichkeit hierüber eine be: sondere Mitteilung rechtzeitig zugehen zu lassen.

Ebenso folgende Bestimmung derAllgemeinen Schulordnung:

Urlaub vor den Ferien oder in unmittelbarem Anschluß an dieselben erteilt der Direktor, jedoch nur in dringenden Fällen und in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Attests.

Sprechstunden des Direktors: an allen Schultagen, mit Ausnahme des Mittwochs, vormittags 11--12 Uhr im Amtszimmer.

Die Direktion des H. Fr.-G.