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haͤlt*), Und daß die Burg zur Beſoldung der Lehrer immer beigetragen, beweiſ't eine Stelle bei Mader (Thl. II. S. 282), wo er anfuͤhrt, im Jahr 1559 Mittwochs nach Exaudi haͤtten die Lehrer eine Zulage von 10 Gulden, und einer derſelben, Chriſtoph Rein- mann noch außerdem fuͤnf Ellen(Zeug) zu einem Som⸗ merrocke unter der Bedingung erhalten, daß er ſich jaͤhr⸗ lich zum Singen in der Schloßkirche verſpreche**). Wenn aber auch ſchon im Jahr 1543 der Beſchluß gefaßt worden war, ein gemeinſchaftliches Puͤdago⸗ gium zu errichten, ſo wurde doch derſelbe ſchwerlich ſo⸗ gleich ausgeführt. Es läßt ſich ar priori ſchon annehmen, daß eine geraume Zeit vergeht, bis eine gemeinſchaftliche Anſtalt zweier in faſt immerwaͤhrender Spannung gegen⸗ einander lebenden Corporationen zu Stande kommt. Es iſt aber auch hiſtoriſch erwieſen, daß erſt ums Jahr
*) Die Urkunde iſt gedruckt in„Gründtl. Bericht der Stadt Friedberg Stand, Regalien“ u. ſ. w. Thl. II. S. 56 bis 62. Die Stelle, von welcher auch König Gebrauch macht, findet ſich S. 60 am Ende wo es heißt:„Neben dem haben auch Burggraue vnd Bawmeiſter von wegen der Burg, ihnen alle ihre Gerechtigkeit, ſo ſie zu dem Barfüſſer Cloſter, neben vnd mit dem Rath, dieweil es mit gemeinem der Burg vnnd. Statt Gelt erkaufft, auß vnd vorbehalten, deſſen der Rath auch alſo zufrieden, laut deß Kauffbrieffs.“— Der Verf. des (1610 erſchienenen) Werkes, Prof. Goeddeus zu Marburg, bemerkt dabei am Rande:„Barfüſſer Cloſter iſt erkaufft und volgendts zur Schule verwendet worden.“—
**) Woraus Mader dieſes geſchöpft, hat er nicht angegeben. Das Vorſingen war übrigens damals, wie aus dieſer Nach⸗ richt hervorgeht, ſehr wohlfeil.


