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ſchon zur Zeit des Kaufes oder doch bald nachher zu ei⸗ ner hoͤheren Bildungs⸗Anſtalt beſtimmt wurde, wird in einer Chronik ausdrücklich geſagt*. Daß aber, wie Mader*) anfuͤhrt, die Barfuͤßer Moͤnche vertrie⸗ ben wurden, davon ſindet ſich keine Spur; wenigſtens kann es um die Zeit nicht geweſen ſeyn, in welche er es ſetzt.
Auf jeden Fall ſollte die zu errichtende Anſtalt eine gemeinſchaftliche für Burg und Stadt ſeyn. Dies beweiſ't nicht nur der Umſtand, daß bei Abhoͤr der Rech⸗
nungen auch der erſte Rath von Seiten der Burg zuge⸗ ggen ſeyn ſollte**4), ſondern geht auch aus einer Urkunde vom Jahr 1574 hervor, welche die kaiſerlichen Commiſ⸗ ſarien, Graf Ludwig von Sain⸗Wittgenſtein und Graf Eberhard von Solms zur Beilegung der zwi⸗ ſchen Burg und Stadt entſtandenen Irrungen aufſetzten, und in welcher ſich die Burg ihre Rechte hinſichtlich des auf gemeinſchaftliche Koſten erkauften Kloſters vorbe⸗
der 2. 8br hatt Burg vnd Statt geſamt das Barfüſſer Cloſter off(auf) Zulaſſung Bäpſtlicher Heiligkeit Legaten a Intera Cardinalis erkaufft laut darüber gegebenen kauffbrieſſs.“— ODer Kaufbrief ſelbſt hat ſich erhalten, iſt aber zu weitläufig, als daß er hier hätte beigekügt werden können.—
E4 Moltherſche Chronik unterm Jahr 1543:„Sſt beſchlof⸗ ſen, daß das Barfüſſer Cloſter folle zu einem Paedagogio gemacht werden.“
*⁴) Sichere Nachrichten der— Burg Friedberg Theil I. S. 224.
4*4) Mader am angeg. O.


