——
Billig iſt auch die Bitte, daß man die Endergebniſſe der Schularbeit nicht nach Denen beurtheile, welche man überhaupt nicht bis zu dem Ende des Schulkurſus hat gelangen laſſen. Wenn Schüler ſchon aus der dritten und vielleicht ſelbſt ſchon aus der vierten Knabenklaſſe, ins bürgerliche Leben übertreten, weil ſie eben hier ſchon das herkömmliche Alter erreicht haben und eine zufällige Gelegenheit zum Unterkommen finden, oder wenn eine Schülerin ſchon aus der zweiten Mädchenklaſſe aus⸗ tritt, deren Lehrgang im engſten Anſchluſſe an den der erſten ſteht,— ſo iſt es natürlich, daß nur eine unvoll⸗ endete Schulbildung mit hinweggenommen wird. Aber ſehr gewöhnlich und erklärlich iſt dabei auch der Fall, daß ein frühzeitig abgehender Schüler nicht einmal die Stufe der Bildung erreicht, die er in ſeiner Klaſſe wirklich erreichen könnte und ſollte. Denn wenn der Schüler es lange voraus weiß, daß er eben nur alt zu werden braucht, um das Abſolutorium der Schule zu erreichen, wenn er ſchon im Voraus einen Abſchluß des Schulunterrichts aufgegeben hat, ſo iſt es nicht ſehr zu verwundern, wenn er unter ſolchem Zuwarten den Trieb zum Lernen verliert, wenn er in Schlaffheit und Theilnahmloſigkeit verſinkt, oder ſelbſt dem Vorgefühle ſeiner verfrühten Unabhängig⸗ keit ſchon in der Schule einen ungeſetzlichen Ausdruck giebt.
Wir geſtehen zu, daß für manche gewöhnliche bürger⸗ liche Gewerbe die Schulkenntniſſe unſerer dritten Klaſſe eine ausreichende Vorbildung gewähren mögen; aber wir müſſen jedenfalls zu bedenken geben, daß das Zeugniß der Reife des Zöglings für das bürgerliche Leben nicht in ſeinem Taufſchein, auch nicht allein in ſeinen Schulkennt⸗ niſſen, ſondern am meiſten in der Reife ſeines Charakters geſucht werden muß, und daß eben in unſerer Zeit, wo


