Aufsatz 
Verfassung der Musterschule / von C. Kühner
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Es mag freilich den Außenſtehenden nicht ganz leicht werden, eine klare Kenntniß des inneren Lebeus der Schule zu gewinnen; denn die Beobachtung muß ſich gewöhnlich nur darauf beſchränken, wie dieſes Leben in der Erſchei⸗ nung einzelner Kinder ſich geſtaltet. Aber es iſt ſchon viel gewonnen, wenn nur dieſe Beobachtung aufmerk⸗ ſam und vorurtheilsfrei geſchieht. Dazu gehört, daß man ſein eigenes Urtheil nicht durch einzelne, meiſt aus zufälligen Eindrücken und unweſentlichen Umſtänden hervor⸗ gehende Urtheile des Kindes beſtimmen läßt, ferner daß man das Maß der Kenntniſſe eines Schülers nicht bloß mit ſeinem Lebensalter in Vergleich ſetzt, ſondern auch, was häufig zu erinnern bleibt, erwägt, ob nicht etwa eben dieſer Schüler durch die Verſäumniß eines rechtzeitigen Eintritts in die Schule, oder durch häufige Schulverſäumniſſe, oder auch durch eigene Schuld in Klaſſen zurückgeblieben iſt, die er ſeinem Alter nach lange überſchritten haben ſollte. Beſonders iſt auch zu wünſchen, daß man nicht allein die Kenntniſſe abwäge, ſondern daß man auch den, allerdings ſchwer abwägbaren, aber doch an ſich weit wichtigeren Gewinn an geiſtiger Kraft und Nahrung, welchen der Schüler dem Unterricht verdankt, mit in Rechnung bringe. Und am allermeiſten iſt zu wünſchen, daß die Eltern nicht nur das Wiſſen und Können ihrer Kinder als eine Wirkung der Schule hin⸗ nehmen, ſondern mehr noch als dieß die Wirkung, welche durch heilſame Gewöhnung, durch die Strenge des Geſetzes, durch Mahnung und Beiſpiel, durch das Leben des Knaben in einer großen, feſt geregelten Gemeinſchaft auf die ſitt⸗ liche Bildung des Schülers geübt worden iſt. Mit einem Worte, wir haben beſonders zu bitten, daß die Schule nicht nur als Lehranſtalt, ſondern auch als Erziehungs⸗ anſtalt betrachtet und beurtheilt werde.