Aufsatz 
Einige statistische Resultate aus der am 3. December 1867 in Cassel vollzogenen Volkszählung / von E. Römer
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11

Durch Beschluss der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 9. September wurde dem Recior ein von demselben aus Gesundheitsrücksichten zu einer Reise an den Rhein erbetener zweiwöchiger Urlaub bewilligt.

Lin von dem Reallehrer Dr. Hölting zu einer Reise nach Paris in Familienangelegen- heiten nachgesuchter zwölftägiger Urlaub wurde durch Beschlass der Königlichen Admini- stration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 11. September bewilligt.

Beide Beurlaubte machten von der ihnen gewährten Vergünstigung während der beiden letzten Schulwochen des Sommersemesters Gebrauch. Die Rectoratsgeschäfte besorgte während dieser Zeit und während der Herbsiferien der Reallehrer Dr. Römer, bei der stellvertretenden Uebernahme einer grösseren Anzahl von Lehrstunden Seitens der Collegen erwies sich die Hülfe des Practicanten Knoop als besonders werthvoll.

Auf eine Anfrage des Rectors bei Königlicher Regierung über die Frist, nach welcher ein Schüler, der wegen Nichtversetzungsfähigkeit die Schule verlassen musste, zur Aufnahme- prüfung für eine höhere Klasse zugelassen werden dürfe, setzte Königliche Regierung durch Verfügung vom 10. October die genannte Frist als Regel auf ein halbes Jahr fest.

Eine Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, vom 19. October entband den Reallehrer Dr. Hölting, auf eine von Letzterem in einem Ge- suche vom 8. August ausgesprochene Bitte, von der beaufsichtigenden Mitwirkung bei dem Turnunterrichte und gab dem Rector auf, diese Thätigkeit einem andern Lehrer der Real- schule zu übertragen. Durch Uebertragung von vier bis dahin von dem Reallehrer W. Wie- gand ertheilten Lehrstunden an den Practicanten Knoop wurde es möglich, den Reallehrer W. Wiegand in dem Grade zu erleichtern, dass dieser sich der Mitwirkung bei dem Turn- unterrichte unterziehen konnte.

Auf den Antrag des Rectors, dem Reallehrer Dr. Hölting die Remuneralion, welche er für die Mitwirkung bei dem Turnunterrichte bezogen, als weitere persönliche Zulage zu belassen, erfolgte unter dem 13. November ein ablehnender Beschluss des Stadtrathes, nach welchem derselbe Bedenken trage, Angesichts der bevorstehenden anderweiten Organisation, Aenderungen in den Gehaltsverhältnissen der Lehrer eintreten zu lassen.

Eine Verfügung der Königlichen Stadtschulcommission vom 13. December gab den Vor- ständen der städtischen Schulanstalten auf, die Lehrer zu einer fleissigeren Benutzung der städtischen Schulbibliothek anzuregen, da die genannte Commission erst dann bei der städ- tischen Behörde Bewilligung von grösseren Mitteln zu Anschaffungen zu beantragen und zu befürworten im Stande sein werde..

Am 11. Januar, Mittags 12 Uhr, fand in dem Prüfungssaule des Schulgebäudes die Vereidigung sämmtlicher Lehrer der Realschule auf die preussische Verfassung durch den Königlichen Polizeidirector Herrn Bernstein statt.

In der zweiten Hälfte des Monats Januar wurde in der Realschule auf eigene Anregung der Schüler eine Geldsammlung für die Nothleidenden in Ostpreussen veranstaltet. Dieselbe gab einen Ertrag von 52 Thalern.

. 2*