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strafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls in Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu er- warten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.
2. Die Ferien für das bevorstehende Schuljahr.
1) Osterferien vom 5. April bis 20. April.
2) Pfingstferien vom 2. Juni bis 13. Juni.
3) Sommerferien vom 21. Juli bis 22. August.
4) Herbstferien vom 7. Oktober bis 19. Oktober.
5) Weihnachtsferien vom 21. Dezember bis 4. Januar 1912.
6) Osterferien vom 30. März 1912.
Der erste Termin bedeutet den Tag des Schulschlusses, der zweite den des Schulanfangs.
3. Schulschluss und Anfang des neuen Schuljahrs.
Mittwoch, den 5. April findet die Verkündigung der Versetzungen und Austeilung der Zeugnisse statt.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Dienstag, den 28. März um 3 Uhr nachmittags für die einheimischen Sextaner statt, für die übrigen Donnerstag, den 20. April, und zwar pünktlich um 9 Uhr vormittags.
Der Unterricht beginnt Freitag, den 21. April, um 8 Uhr. Die Schüler haben sich vorher mit den für die betreffende Klasse ausgewählten Büchern nach Massgabe dieses Programms zu versehen.
Der Direktor ist stets an den Wochentagen mit Ausnahme Sonnabends von 12—1 Uhr in seinem Amtszimmer in Schulangelegenheiten zu sprechen. Die Sprechstunden der Herren Mitglieder des Lehrerkollegiums werden den Schülern seiner Zeit bekannt gemacht.
Marburg, 30. März 1911.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Friedrich Aly.


