VI. Stiftungen und Unterstützungen der Schüler.
1. Die Zahl der Freischüler während des Rechnungsjahres 1910 betrug 27, die Summe des erlassenen Schulgeldes 3513,75 Mark.
2. Der Kapitalbestand der„Münscherstiftung“ beträgt 1725,53 Mark. Das Stipendium in Höhe von 52,50 Mark wurde durch das Lehrerkollegium dem Oberprimaner Boette verliehen.
3. Der Kapitalbestand der„Stiftung früherer Schüler“ beträgt 1069,00 Mark. Das Stipendium in Höhe von 35 Mark wurde durch das Lehrerkollegium dem Unterprimaner Wiegand verliehen.
4. Der Kapitalbestand der„Buchenau-Jubiläums-Stiftung“ beträgt 1000 Mark. Das Stipendium in Höhe von 35 Mark wurde durch das Lehrerkollegium dem Obersekundaner Degenhardt verliehen.
5. Unterstützungsbibliothek(unter Verwaltung des Herrn Oberlehrer Dr. Klee). Von abgehenden Schülern wurden einige Bücher geschenkt, von den Verlagsanstalten bei Neu- auflagen je drei Exemplare überreicht.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Schülerverbindungen betreffend. Aus einer Ministerialverfügung vom 29. Mai 1880(J.-Nr. UII 1564):
Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafen wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann denselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.
Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie ein-— getreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter.
In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei aus- wärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häus- liches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungnn und ihre Kontrolle zu ergänzen.
Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Überzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen.
Die Organe der Polizeiverwaltung sind in der Lage, durch ihre Amtsgewalt wenigstens der Ausbreitung der Schülerexzesse Einhalt zu tun und werden von kompetenter Stelle an die Anwendung der ihnen zustehenden Mittel erinnert werden.
Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen.
Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunziation Be-


