13 den damaligen Geldverhältnissen zu geben, noch aus dem Visitationsabschied von 1575 unter Wilhelm und Ludwig, Landgrafen zu Hessen etc., hinzu:»eine Zulage an semtliche „professores von ihren fürstlichen Gnaden von 600 fl., die der Oeconomus soll gleichmessig »austheilen. Dem D. Copius, der bis anhero 144 fl. pro salario erhielt, sollen zu seinem „»desto bessern Unterhalt 20 fl. zugelegt werden«.
Da ich nun über den nähern Lehr- und Erziehungsplan des Pädagogiums, welches, wie ich schliessen kann, der aus Ruhkopf bekannte Melanchthon'sche war, in meinen Papieren nichts ausführliches mehr vorfinde(Velches aus den Schicksalen der Urkunden in den stürmischen Zeiten des 30 jährigen Krieges zu erklären ist*): so eile ich zu dem versprochenen Verzeichniss der Lehrer und Zöglinge nach der Reihenfolge der Pädagogi- archen, insofern auch jenes manchmal noch für die Nachkommen ein örtliches Interesse gewähren mag:
1) Nicolaus Asclepius Barbatus, von 1527 bis 1530*):
Geboren in Cassel, kam er— als Heidelberger Magister— von der Stadtschule zu Homberg, wo 1526 die bekannte Synode für Hessen die neue Ordnung der Dinge beschlossen, nun als Professor der latein. Sprache und Vorsteher des Pädagogiums nach Marburg. Er starb als Doctor der Rechte in hohem Alter. Von seinen Kindern liess er eines Cicero, das andere Anastasius taufen.(Jetzt würde er sie Eginhard und Emma genannt haben!)— Er schrieb heilige Elegien und andere Gelegenheitsgedichte und Reden, wie viele nun vergessene schöne Geister seiner Zeit; aber, aufbewahrt in Schardii scriptores rerum germanicarum T.I:»causas expulsi et restituti Ducis Würteberg. resque in Suevia à Philippo Hessorum Principe gestas complectens, worin vielleicht auch noch sein Panegyricus Francisci à Sickingen und Hulderici Hutteni eine Stelle verdient hätte.
Lehrer: Hermann Wildener, aus Marburg, Mr. Wittebergensis!
Schüler: finden sich nicht angegeben.
2) Caspar Rhodolphi, von 1530 bis 1537: Canstatto-Suevus, M. Wittebergensis! Vom hessischen Canzler Ficinus(Feige) aus dem Würtembergischen als guter Pädagoge berufen. Eoban Hessus empfahl ihn dem Camerarius als sein anderes Ich; auch die Friedberger gebrauchten ihn mit Lonicerus zur Organisation ihrer Gelehrtenschule.— Eine lateinische Uebersetzung des Lucians von der Verläumdung mag ihm dennoch der
*) cf. Robert de jure praelaturae etc. p. 2— 3. D. Borck in s. Programm„von der ersten Stiftung und Verlegung des Giesser academ. Pädag.“ sagt S. 5.:„Die erste Einrichtung des Pädagogiums ist nach dem Stiftungsbrief von 1605 von dem zu Marburg entlehnt. Diese Marburger Satuten sind den hiesigen academischen Gesetzen einverleibt, allwo unter 11 weitläufigen Titeln eine vollständige Nachricht von der ganzen ersten Einrichtung gegeben wird“.
**) Um diese Zeit ward das Pädagogium aus dem Franziskaner-Kloster in das der Dominikaner (Collegium Lani), wo es noch ist, verlegt, zum Verdruss des Euricius Cordus, der daselbst seine Wohnung wahrscheinlich dem Padagogiarchen abtreten musste.(cf. Curtius u. Rommel Gesch. von Hessen III, 330. Anm.).


