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werden entweder durch Vorlegung eines im§ 91 Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reife- zeugnisses pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(S. 256) der W. 6 auszu- stellendes besonderes„Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- willigen Dienst.“ Dieses Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.
Unterschrift.
2. Die Ferien für das bevorstehende Schuljahr.
1) Osterferien vom 19. März bis 4. April.
2) Pfingstferien vom 13. bis 24. Mai.
3) Sommerferien vom 15. Juli bis 16. August.
4) Herbstferien vom 1. bis 13. Oktober.
5) Weihnachtsferien vom 21. Dezember bis 4. Januar 1911. 6) Osterferien vom 5. bis 20. April 1911.
3. Schulschluss und Anfang des neuen Schuljahrs.
Sonnabend, den 19. März, findet die Verkündigung der Versetzungen und Austeilung der Zeugnisse statt.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Freitag, den 18. März um 3 Uhr nachmittags für die einheimischen Sextaner statt, für die übrigen Montag, den 4. April, und zwar pünktlich um 9 Uhr vormittags.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 5. April, um 8 Uhr. Die Schüler haben sich vorher mit den für die betreffende Klasse ausgewählten Büchern nach Massgabe dieses
Programms zu versehen. Der Direktor ist stets an den Wochentagen mit Ausnahme Sonnabends von 12—1 Uhr
in seinem Amtszimmer in Schulangelegenheiten zu sprechen. Die Sprechstunden der Herren- Mitglieder des Lehrerkollegiums werden den Schülern seiner Zeit bekannt gemacht.
Marburg, 15. März 1910.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Friedrich Aly.


