Aufsatz 
Goniometrische Auflösung der numerischen Gleichungen vom zweiten, dritten und vierten Grade / vom Gymnasiallehrer Krause
Entstehung
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Sonntags den 15. October starb ganz unerwartet an einem Herzschlag Pfarrer Theobald Fenner. Er var seit den 13. Jan. 1842 ordentlicher Lehrer am hiesigen Gymnasium und wurde am 31. Januar 1866 in den Ruhestand versetzt. Die Lehrer des Gymnasiums sowie eine Anzahl seiner früheren Schüler folgten am 17. October seiner Leiche.

Das Tentamen der Primaner fand vom 20. bis 25. November statt.

Auf höhere Anordnung wurden die Lehrstunden am 1. December wegen der Volkszählung ausgesetzt; die Schüler wurden mit häuslichen Arbeiten beschäftigt.

Die Weihnachtsferien dauerten vom 21. December bis zum 5. Januar.

Der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wird am 22. Merz Vormittags 10 Uhr in dem grossen Hörsaal des Gymnasiums durch einen Rede-Act gefeiert werden. Die Festrede wird der Unterzeichnete halten; ausserdem werden einige musikalische Aufführungen vorkommen sowie Declamationen von Gedichten und ein Redeversuch des Primaners O. Bötte.

Die schriftliche Maturitäts-Prüfung hat vom 4. bis 8. Merz stattgefunden; die mündliche wird am 23. Merz gehalten werden.

Von Verfügungen, welche von Seiten der höheren Behörden im Laufe des Schuljahrs er- gangen sind, dürften etwa folgende für weitere Kreise von Bedeutung sein:

Durch Beschluss vom 28. October 1871 hat der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten Folgendes verfügt:

»Gemäss einer Allerhöchsten Ordre vom 5. Mai 1870 wird vom 1. April 1872 ab die Zu- lassung zur Portepeefähnrichs-Prüfung von der Beibringung eines von einem Gymnasium oder einer Realschale erster Ordnung ausgestellten Zeugnisses der Reife für Prima abhängig sein.

Diejenigen jungen Leute, welche, ohne Schüler eines Gymnasiums oder einer Realschule 1. O. zu sein, ein solches Zeugniss erwerben wollen, haben sich an das Königliche Schulkollegium der Provinz zu wenden, wo sie sich aufhalten, und dabei die Zeugnisse, welche sie etwa schon besitzen, sowie die erforderliche Auskunft über ihre persönlichen Verhältnisse einzureichen. Sie werden von demselben einem Gymnasium oder einer Realschule 1. O. der Provinz zur Prüfung überwiesen.

Es wird eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgehalten. Zu der ersteren gehört bei den Gymnasien: ein deutscher Aufsatz, ein lateinisches und ein französisches Exercitium und eine mathematische Arbeit; mündlich wird im Lateinischen und Griechischen, in der Geschichte und Geographie, in der Mathematik und den Elementen der Physik geprüft. Bei den Real- schulen 1. O. besteht die schriftliche Prüfung in einem deutschen Aufsatz, einem französischen und englischen Exercitium und einer mathematischen Arbeit; mündlich wird bei denselben in der lateinischen, französischen und englischen Sprache, in der Geschichte und Geographie, in der Mathematik und den Naturwissenschaften geprüft.

Das Mass der Anforderungen ist das für die Versetzung nach Prima vorgeschriebene. Rücksicht auf den gewählten Lebensberut darf dabei nicht genommen werden.

Vor Eintritt in die Prüfung ist von jedem Angemeldeten an den Direktor der Anstalt eine Gebühr von 8 Thlr. zu entrichten«.

Durch Verfügung desselben Herrn Ministers vom 31. Oktober v. J. ist angeordnet worden, dass die Aufnahme in das Gymnasium hinfort auch von der Beibringung eines Attestes über die stattgehabte Impfung respect. Revaccination abhängig zu machen Sei.