I. Die Zeit von 1817— 1832.
Nach dem Zusammenbruch der westfälisehen Herrschaft, die in den letzten Jahren erhebliehe Aufxwendungen für die Hersſelder Gelehrtenschule gemacht hatte, und nach der Wiederherstellung des hessischen Kurstaates kam die Anstalt in die unerfreulichste Lage. Die Zanlungen aus der Staatstasse«uren noch nicht geordnet, die Lehrer daher ohne Ge- lalte, dabei von starken Einquartierungen heimgesueht; die Zahl der Sehüler verminderte
ſeh immer mehr, indem ein Teil in dieser unruhigen Zeit abging, einige auch an dem Be-
freiungskriege teimnhmen. Erst im Jahre 1815 wurden wieder regelmäbige Zahlungen aus der Staatskasse geleistet und die Zahl der Schüler stieg wieder bis auf 52. Inzxischen hatte sich aueh das unaufschiebbure Bedürfnis einer verbesserten Organisation der Anstalt immer dringender herausgestellt; Gutachten und Vorschläge waren von einzeinen Lehrern der Anstalt, wie auch von dem Vorsteher derselben, dem Geistlichen Inspektor Dr. K. Fr. Schüler, der selbst früher mehrere Jahre Lehrer an derselben gewesen war, abgegeben Norden; und auf Grund dieser Vorschlige erfolgte im Jahre 1817 dureh das Oberschulrats- kollegium in Cassel eine Neuordnung, die nicht nur eine Verbesserung des Unterrichts. sondern auch eine wesentliche Besserung der materiellen Lage der Lhrer herbeiführte. Auf Antrag des Oberschulrats verwilligte Kurfurst Wilhelm I. au den bisherigen Einkünften des Gymnasiums einen jührliehen Zuschng von 1500 Talern, wodureh es möglich wurde, l. die hreitische wiedder stiftungsgemdl herzustellen mit 10 ganzen und 20 halben Stellen, 2. die Besoldungen der Lehrer zu erhöhen, 3. einen 4. Lehrer anzustellen und dadurch die Winrichtung von drei Auditorien an Stelle der bisberigen zwei zu ermöglichen. Die Besol- dungen der Lehrer wurden fixiert, das Schulgeld und die anderen sog. Akzidentien sollten von nun an in die Kasse des Gymmasiums gezahlt werden. Das Gehalt des Roktors wurde durch Zulago von 170 Talern auf 600 Taler, das des Konrektors dureh Zulage von 120 Tulern auf 400 Tuler erhöht; für den 3. und 4. Lehrer(Kollaborator) wurde ein Gehalt von je 100 Talern festgesetat. Duzu kamen bei jedem eine Amtswohnung, einige Klaftern Holz und von Zeit 2u Zeit Gratitkationen. Das Lehrerkollegium bildeten, nachdem der bisherige Kon- rektor Schuppius 1817 als Direktor und Professor des Gymnasiums nach Hanau berufen worden war, ¹) der Rektor Johann Wilheim Faber(geb. 1769, Lehrer am Hersfelder Gymnasium Seit 1797, Rektor seit 1804), 2) der Konrektor Heinrich Wilhem Kraushaar, bisher 3. Lehrer, 3) der 8. Lehrer Frunz Karl Theodor Piderit und 4) der 4. Lehrer Wübelm Münscher, Kandidat des Predigtumts.


