— 83—
10. zum Besuche der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachweis von Kenntnissen im Lateir
erforderlich), 11. zur Meldung behufs Ausbildung als Intondantur-Sekrottir oder Zahlmeister in den Armee,
12. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
e) Das Zeugnis der Reife für Untersekunda berechtigt: zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nach- folgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.
3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.
Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiß und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, daß die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst ferngehalten, daß vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Vor allen Dingen ist zu verhüten, daß die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Puns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen. — Es kann auch nicht gebilligt werden, daß Schüler, wenn auch in noch so loser Beziehung, Mitglieder von außerhalb des Schulverbandes stehenden Vereinen, z. B. Gesang- und Turn- vereinen, sind.
Je mehr die Stadt wächst, desto weniger sind die Lehrer in der Lage, die Schüler außerhalb der Schule zu überwachen; um so ernster aber wird in dieser Beziehung die Pflicht des Elternhauses. Schädlichem Müßiggang entgegenzuwirken, sind besonders die von der Schule geleiteten Bewegungsspiele im Freien geeignet. Die Eltern können ihre Sorge für die leibliche und sittliche Gesundheit ihrer Söhne auch dadurch betätigen, daß sie diese zu recht lebhafter Teilnahme an solchen Spielen anhalten.
Es liegt im eigensten Interesse ihrer Söhne, wenn die Eltern einen regen Verkehr mit der Schule unterhalten.—
Der Direktor ist an allen Schultagen von 11— 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis UIII) betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe täglich von 12— 1 Uhr Zimmer 16a für die Klassen IV bis VI und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außerdem befindet sich, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer.
Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.
Jeder Schüler erhält bei seinem Eintritt ein Exemplar der Schulordnung, die hiermit der steten Beachtung der Eltern empfohlen wird.
4. Die höheren Knabenschulen der Stadt Wiesbaden.
Seit Ostern 1905 ist die jetzige Oberrealschule in der Umwandlung in ein Reform-Real- gymnasium mit einer sechsstufigen Realschule begriffen. 11*


