Aufsatz 
50 Jahrfeier der Oberrealschule zu Grünberg i. H. : 22.-24. Mai 1926 ; Gedenkblätter / von W. Angelberger
Entstehung
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(es bleibt den Abiturienten der Oberrealschulen bei eigener Verantwortung überlassen, sich die für ein gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechts erforderlichen sprachlichen und sachlichen Vorkenntnisse anderweit anzueignen),

zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für

das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nahrungsmittel- chemiker,

zum Studium an den Technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Diplom-

prüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den höherenStaats- dienst im Baufach, sowie zu den Prüfungen für die höheren Baubeamten des Schiffs- bau- und Schiffsmaschinenbaufaches der Kaiserl. Marine,

Zum Studium an den Bergakademien und zur Zulassung zu der Prüfung für den höheren 8⁸½ ⁸½ 8

Staatsdienst in der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung.

zum Studium an den Forstakademien und zu der Zulassung zu den Prüfungen für den

Königlichen Borstverwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend),

z. zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst,

7. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin,

Zum Eintritt in die OQffizierslaufbahn in der Armee unter Prlaß der Pühnrichsprüfung,

. Zur Marineoffizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung(für Oberrealschul-

Abiturienten Zeugnisgut im Englischen und Französischen),

zum Studium der Tierarzneikunde.

P) Das Zeugnis der Reife für Oberprima berechtigt:

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

3. zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle geniigt schon das

Reifezeugnis für Prima).

c) Das Zeugnis der Reife für Unterprima berechtigt:

zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

zZur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Ho chschule, zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung(Nach-

brüfung im Latein erforderlich), 8

5. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank, zur Zulassung zur Fühnrichsprüfung, Zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Französischen und Eng-

lischengut).

d) Das Zeugnis der Reife für Obersekunda perechtigt:

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-

schaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

.zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,

zZum Zivilsupernumerariat im Königl. Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden

(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,

zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen-

bahnbetriebs-Ingenieur,

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apo-

theker(Nachprüfung im Latein erforderlich),