Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
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Daß Christen ihren Bedarf an Pferden oft bei Juden decken, ersehen wir auch aus verschiedenen Stellen der Gerichtsbücher).

Erst im XVI. Jahrhundert reißt sich der Pferdehandel vom Leihgeschäft los und es bildet sich der besondere Stand der jüdischen Roßtäuscher. Die beiden Messen boten ihnen Gelegenheit zum vor- teilhaften Ein- und Verkauf der Pferde.

Auch der Handel mit Saatkorn und Getreide, von hoher Be- deutung für eine mittelalterliche Stadt, in der wie in Frankfurt ein großer Teil der Bevölkerung von der Bodenbestellung lebte, wurde damals, wenn auch in bescheidenem Maße, von Frankfurter Juden betrieben. Auf zweierlei Weise konnten sie in den Besitz von Ge- treide gelangen, wenn wir von den Meßgelegenheiten absehen. Zu- nächst, wenn ihnen solches als Pfand gegeben und nicht eingelöst ward, ferner, wenn ihnen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Ackergelände zugesprochen wurde, sie durften dieses dann bestellen lassen und die Ernte fiel ihnen zu. Denn die Bestimmung, daß sie versetzte Grundstücke nach Jahr und Tag zu veräußern hätten, stammt erst aus dem Anfang des XV. Jahrhunderts²). So sammelte sich bei manchem Juden ein mehr oder minder großer Vorrat an Getreide, mit dem er Handel treiben konnte).

Diese Art von Geschäften boten dem Juden auch ein Mittel, sich dem Trödelhandel zu entwinden und sich dem eigentlichen Handel wieder zu nähern. So verstehen wir auch, daß der Jude sein Lager zu vergrößern suchte, und zwar auf folgende Weise. Er verlangte, wie aus einer Anzahl von Urkunden hervorgeht, von seinen Ge- treideschuldnern die Rückzahlung der Schuld nebst Zins nicht in Geld, sondern wieder in Getreide. Oft handelt es sich dabei um nicht unbedeutende Posten, wie um 42 ½ Achtel Weizen*¹) oder um 30 Mal- ter Weizen⁰), 64 Achtel Korn⁰) usw.

¹) Siehe Urkundenbuch S. 425, 500, 750, Anm. 1. Daß der Schreiner(kistener) Salman auch mit Pferden handelt, ist keineswegs auffallend. Den Handwerkern war neben ihrem eigentlichen Gewerbebetrieb der Handel keineswegs verboten; Pelzhändler, Wollweber und Metzger exportierten damals auch Wein. Siehe Dietz, I. c.

¹) Erst die sog. Stättigkeit von 1424 gebot den Juden den sofortigen Verkauf des ihnen überwiesenen Besitzes an Christen. Siehe Bücher, Die Bevölkerung Frankfurts, S. 573, Anm. 2.

³) Für den reinen Getreidehandel folgende Belege: Hennechin Walter versetzt dem Juden Mennechin all sein Gut für 30 Achtel Getreide halb Korn, halb Weizen, die er ihm in der Alten Messe zurückzugeben verspricht. Auch noch andere Christen werden in den Gerichtsbüchern erwähnt, die bei ihm Getreide entleihen. Ferner, dem Juden Kirson schulden der Schulze Gotzo von Eckenheim, Johann von Massenheim, ferner Henkin verschiedene Achtel Weizen; dem Morse(Mose) ist Fulgwin 7 Achtel und 1 Simmer Getreide schuldig, Jakob hat von Heil Monich 5 ½ Achtel Weizen zu fordern usw. Fast darf man die beiden erstgenannten Juden als Getreidehändler be- trachten.

4) Siehe Urkundenbuch S. 369, 426, 427.

) L. c. S. 377.

) L. c. S. 554, 557, 710; siehe auch S. 340, 349, 365, 367, 369, 382 usw.