Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
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andererseits waren gern Zinsleute der Geistlichkeit, sie glaubten als solche auf ihren Schutz in stürmischen Zeiten rechnen zu können:). Freilich verstieß das Bartholomäusstift damit gegen die Bestim- mungen der Synoden, wonach kein Jude in einem der Kirche ge- hörenden Hause oder in der Nähe eines christlichen Friedhofes (und dieser befand sich ja am Dom) wohnen sollte. Aber weder dieser, noch andere judenfeindliche Synodalbeschlüsse wurden da- mals in Frankfurt beachtet*).

Die Bartholomäusbücher*) verzeichnen uns sowohl die Namen der Zinspflichtigen als auch die Höhe des Grundzinses, wie sich aus folgender Tabelle ergibt.

Name des Hausmieters Lage des Hauses Zins

d Arnsburger ge 6 den. am 2. Februar und Gasse. November(siehe auch Urkun- denbuch S. 218). und ihre Erben. 9. Haus Herbords an der Brücke. 6 den. am 24. November. 2. Halpart. Doppeleckhaus der Fahrgasse und Je 18 den. am 2. Februar und (großen) Fischergasset) im Oktober. 6 den. am 9. September. 1 den. am 5. COktober. 3. Das Judenbad. Gegenüber der Synagoge(Juden- 6 den. am 2. Februar. schule), vermutlich der östliche Teil 6 den. am 21. Oktober. der heutigen Schmidtstube²).(Dagegen im Urkundenbuch S. 218 6den. und 18den.)

4. Phyfis). Gegenüber dem südlichen Teil des 10 den. und 1 obol. am 2. Fe- Doms). bruar, 6 den. am 15. September. 5. Liepman). An der Nordostecke des Juden- quartiers, der Südostecke des Bar- 3ͦsol. am 1. Mai.

tholomäusfriedhofes gegenüber, zwischen Fahrgasse und Fischer- gasse.

¹) Vgl. Fußnote 7 auf S. 8.

²) So auch nicht der Beschluß der Synode zu Breslau des Jahres 1267, wonach die Juden getrennt von den Christen, in besonderen Judenquartieren wohnen sollten(Scherer, Rechtsverhältnisse der Juden, S. 44 u. 45). 1404 gestattete der Papst den Frankfurtern, ihre Häuser an Juden zu verleihen(Bender, Der Zustand der Israeliten in Frankfurt a. M., S. 4).

³) Abgedruckt im Urkundenbuch, S. 302 ff., chne Angabe des Jahres; doch wissen wir, daß die Häuser, wenn auch die Besitzer wechselten, immer nach dem ersten Besitzer genannt wurden. Es gibt uns also die Zinsliste des Bartholomäusstiftes die Zahl der ihm zinspflichtigen Juden vor 1349 an.

4) Da im Bartholomäusbuch I. c. fol. 20 a noch bemerkt wird, daß das Haus auch an der Mosemannsgasse(siehe weiter unten) lag, war es am Anfang der westlichen Seite der Fahrgasse(Nr. 13).

) Siehe Battonn IV, 30.

6) Liber Barthol.(Urkundenbuch 302ff.). Battonn IV, 7 liest falsch Physis. Phyfis ist wohl identisch mit dem auf S. 305 des Urkundenbuches erwähnten Vivis judeus, von dem es heißt... 6 den. de domo sua apud Jacobum Helfrici et domum Brestonis. Jener aber bewohnte, wie aus Urkundenbuch S. 218 hervorgeht, das Haus zur Schale (jetzt Städtisches Museum).

7) Ein Liepmann wird in dem Rechenbuch 1357(Urkundenbuch S. 217) und in den Gerichtsbüchern der Jahre 1341 und 1347 erwähnt.